Energiekrise

AGC Glass schließt Float-Anlage in Frankreich

Flachglas
11.10.2022

Von: Redaktion Glas
Das Management von AGC Glass France musste Anfang Oktober die Belegschaft im französischen Boussois über das Schließungsvorhaben der seit über 21 Jahren betriebenen Float-Anlage B2 informieren. Grund dafür ist die aktuelle Energiekrise.

"Projekt Cold Hold – Anlage Boussois 2" liest man im Titel der offiziellen Pressemeldung auf der Homepage von AGC Glass Europe. Es bedeutet leider nichts anderes als die Schließung der Floatglas-Anlage B2. Das Werk im französischen Boussois ist auf die Herstellung von Flachglas für die Baubranche spezialisiert. Das Werk sei auf einem Markt mit überschüssigen Produktionskapazitäten in Europa tätig und leide seit mehreren Monaten unter dem enormen durch die hohen Energiekosten bedingten Preisdruck, heißt es in der Erklärung zum Schließungsvorhaben. Die Schließung der Linie B2 soll die weiteren Flachglasaktivitäten von AGC in Europa sicherstellen.

Traurige Auswirkungen der Energiekrise: Nach der Linie B1, die im Jahr 2020 außer Betrieb ging, soll im AGC-Floatglaswerk im französischen Boussois nun auch die zweite Float-Linie B2 stillgelegt werden.
Traurige Auswirkungen der Energiekrise: Nach der Linie B1, die im Jahr 2020 außer Betrieb ging, soll im AGC-Floatglaswerk im französischen Boussois nun auch die zweite Float-Linie B2 stillgelegt werden.  

Boussois: Zwei stillgelegte Float-Anlagen

Der Standort im Norden Frankreichs umfasst zwei Floatglasanlagen. Die Linie B1 musste aufgrund der Corona-Pandemie bereits 2020 außer Betrieb genommen werden. Mit dem sogenannten Oxyfuel-Verfahren biete die Anlage aber ein gewisses Potenzial, das es je nach Marktbedarf ermöglichen würde, zu den Dekarbonisierungszielen des Produktionsverfahrens von AGC bis 2030 etwas beizutragen, macht die Geschäftsleitung Hoffnung.
Aus diesem Grund soll der Standort erhalten bleiben. Einem Teil der 135 Mitarbeiter*innen wurde daher der Vorschlag unterbreitet, zusammen mit dem Sozialplan verschiedene Sozialmaßnahmen zu ergreifen. Damit sollen auch die Industrieanlagen erhalten werden können. Allen anderen Mitarbeiter*innen wird AGC unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einen Hilfsplan vorschlagen.
(bt)

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