Bundeswettbewerbsbehörde

Wienerberger-Terreal Deal on Hold

Zusammenschluss Wienerberger/Terreal: Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht.

Ende Dezember des Vorjahres gab die Wienerberger Gruppe einen Megadeal am europäischen Steildach-Markt bekannt: Die Vereinbarung zum Erwerb ausgewählter Kerngeschäfte von der französichen Terreal, darunter auch die deutsche Terreal-Tochter Creaton. Insgesamt soll die Transaktion knapp 3.000 Mitarbeiter*innen umfassen und Wienerberger würde seine Produktion um 29 Standorte erweitern. Auf Grund wettbewerblicher Bedenken hat die Bundeswettbewerbsbehörde(BWB) nun aber einen Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht gestellt.

"Wienerberger-Terreal-Fusion nicht freigabefähig"

Die BWB führte im Rahmen ihrer Ermittlungen, neben eigenen Recherchen, auch Befragungen von Marktteilnehmern durch. Die Ergebnisse der Stellungnahmen und Gespräche mit Wettbewerber*innenn sowie Kund*innen ergaben Anhaltspunkte für eine andere Marktabgrenzung als jene, die von den Anmeldern vorgebracht wurde. Insgesamt gibt es Bedenken aufgrund der sehr hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen. Unabhängig von der genauen Marktabgrenzung würde der Zusammenschluss zu einer weiteren Stärkung der Marktstellung von Wienerberger im Bereich kleinformatiger Bedachungsmaterialien für das Steildach führen, welche sich auf den Wettbewerb negativ auswirken kann, so die BWB.

Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie auf die Kunden und Kundinnen können derzeit nicht ausgeschlossen werden: Daher ist die Fusion nicht freigabefähig durch die BWB.

Natalie Harsdorf-Borsch, BWB

"Negative Auswirkungen auf den Wettbewerb sowie auf die Kunden und Kundinnen können derzeit nicht ausgeschlossen werden: Daher ist die Fusion nicht freigabefähig durch die BWB“, so die Generaldirektorin a.i. Natalie Harsdorf-Borsch. "Bedachungsmaterialien wie zum Beispiel Tondachziegeln, sind ein ganz wesentlicher notwendiger Bestandteil für viele Bauvorhaben." Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig, sondern bedarf einer eingehenden Prüfung durch das Kartellgericht. Dies sieht auch der Bundeskartellanwalt so und reichte ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht ein.

Wienerberger will Bedenken ausräumen

Bei Wienerberger sieht man die Situation noch entspannt, vor allem da das deutsche Bundeskartellamt den Zusammenschluss bereits freigegeben hat. "In diesem Zusammenhang ist Wienerberger im laufenden Dialog mit den zuständigen Behörden und arbeitet mit diesen eng zusammen", heißt es dazu von Seiten der Wienerberger AG. Man sei sehr zuversichtlich im Rahmen dieser konstruktiven Zusammenarbeit die Bedenken der Behörde ausräumen zu können.

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