Energiekostenzuschuss

Startschuss für die Abgabe des Antrags

Förderung
29.11.2022

Nach der Voranmeldung können Betriebe seit 29. November nun den Antrag für den Energiekostenzuschuss einreichen, aber nur im vorgegebenen Zeitraum. Möglicherweise gibt es eine Nachfrist zur Voranmeldung.
Mit 29. November startete die Einreichphase für den Energiekostenzuschuss.
Mit 29. November startete die Einreichphase für den Energiekostenzuschuss.

Nach einer dreiwöchigen Voranmeldungsphase können Unternehmen seit 29. November bei der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) den Energiekostenzuschuss beantragen. Die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission liegt mittlerweile vor. Genutzt haben die Möglichkeit zur Voranmeldung, die Voraussetzung für die ab nun mögliche Antragstellung war,  genau 86.867 Betriebe. Diese können nun den Antrag grundsätzlich bis 15. Februar 2023 abgeben. Doch die Unternehmen müssen sich an den von aws vorgegebenen Zeitraum halten.

Hohe Anzahl zeigt Dringlichkeit der Förderung

Ziel des Energiekostenzuschusses ist es für Unternehmerinnen und Unternehmer, deren betriebliche Energiekosten sich jährlich mindestens auf drei Prozent des Produktionswertes belaufen, den Kostenanstieg abzufedern. Ganz genau geht es bei diesem Zuschuss um die Förderung in der Höhe von 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe im Zeitraum von 1. Februar bis 30. September 2022. "An der hohen Anzahl an Voranmeldungen erkennt man die Dringlichkeit des Energiekostenzuschuss als Unterstützungsmaßnahme", so Bundesminister Martin Kocher, der froh ist, dass jetzt der Startschuss für die Beantragungen gefallen ist, damit die Unternehmen die Förderung rasch erhalten können.

Möglicherweise Nachfrist zur Voranmeldung

Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss, der in einem Stufenprogramm geregelt ist, von der Förderbank des Bundes, der aws. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt, wofür insgesamt 1,3 Milliarden Euro bereit stehen.

Derzeit prüft das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine mögliche Nachfrist zur Voranmeldung. Zusätzlich wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen gearbeitet. Angedacht ist auch eine Förderung der Energiekosten für den Zeitraum ab Oktober 2022. Diskutiert wird gerade über eine mögliche Verlängerung des Energiekostenzuschusses oder eine Lösung, die sich am deutschen Modell der Strom- und Gaspreisbremse orientiert.