Energiekosten

Energiekostenzuschuss: Alles zu Voranmeldung und Antrag

Förderung
08.11.2022

Für den Energiekostenzuschuss-Antrag muss vorweg eine Voranmeldung abgegeben werden. Seit 7. November ist das möglich. Doch die Voranmeldungsfrist endet mit 21. November 2022. Hier finden Sie alle Details, die es zu beachten gilt.
Für den Antrag des Energiekostenzuschusses braucht es eine Voranmeldung, die bis spätestens 21. November 2022 abgegeben werden muss.
Für den Antrag des Energiekostenzuschusses braucht es eine Voranmeldung, die bis spätestens 21. November 2022 abgegeben werden muss.

Mit einiger Verspätung hat die Bundesregierung am 28. September 2022 den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen vorgestellt. Es ist ein nichtrückzahlbarer Zuschuss, der die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe erhalten und den Wirtschaftsstandort Österreich sichern soll. Den Energiekostenzuschuss erhalten grundsätzlich gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und aller Branchen (exkl. ausgeschlossener Sektoren).

Mit 7. November startete nun die Voranmeldung für das Förderprogramm, das von der aws, der Förderbank des Bundes, im Auftrag des BM für Arbeit und Wirtschaft abgewickelt wird. Unterstützt werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe im Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022. Dabei gibt es etliche Richtlinien zu beachten.

Ohne Voranmeldung kein Antrag möglich

Die Voranmeldung, die es zwingend für den Antrag selbst braucht, kann bis spätestens 21. November 2022 über den aws Fördermanager online abgegeben werden. Dabei geht es darum, die Unternehmensdaten und die vertretungsbefugten Personen bekannt zu geben. Für alle weiteren Schritte braucht es entweder vorher, spätestens aber nach der Voranmeldung eine Registrierung beim aws (austria wirtschaftsservice) mit der in der Voranmeldung bekannt gegebenen E-Mail-Adresse bzw. E-Mail-Adressen.

Nach der Voranmeldung und Registrierung bekommt das Unternehmen einen bestimmten Zeitraum zur Antragsstellung zugewiesen. Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt analog der Vergabe der Fördermittel nach dem First come - First served Prinzip. Wichtig dabei: Die Antragsstellung ist tatsächlich nur im vorgegebenen Zeitraum möglich.

Wichtige Daten für die Antragsstellung

Um den Antrag im vorgegeben Zeitraum stellen zu können braucht es die Feststellung der Energieintensität und die Ermittlung der förderbaren Kosten.

Feststellung der Energieintensität:

Unterschieden wird dabei zwischen Unternehmen mit mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz und Unternehmen bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz.

  • Unternehmen mit mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz brauchen eine Feststellung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder der Bilanzbuchhaltung, dass es sich um eizun energieintensives Unternehmen handelt.
  • Unternehmen mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz benötigen keinen Nachweis der Energieintensität.

Ermittlung der förderbaren Kosten:

Um alle notwendigen Daten und Unterlagen für den Antrag zu haben, müssen der Energieverbrauch und die Preissteigerungen im Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 eruiert werden.

  • Energieverbrauch: Daten durch ein intelligentes Messgerät (Smart Meter, Lastprofilzähler) oder anhand der Jahresabrechnung des Energieversorgers
  • Preissteigerung: belegt durch vorherige Abrechnungen des Energieanbieters sowie weiteren Schreiben wie beispielsweise Ankündigungen über die Preiserhöhung.

Antragstellung im zugewiesenen Zeitraum

In jenem Zeitraum, den das Unternehmen nach der Voranmeldung per E-Mail zugewiesen bekommen hat, kann der Antrag bei aws gestellt werden. Dabei müssen folgenden Angaben durchgegeben werden:

  • Energieintensität
  • Energieverbrauch im förderfähigen Zeitraum
  • Preissteigerungen im förderfähigen Zeitraum

Außerhalb des durchgegebenen Zeitraums ist keine Antragstellung möglich. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2002 und enden spätestens am 15. Februar 2023.

Nach der Abgabe wird der Antrag geprüft, wobei in Stichprobenfällen zusätzliche Nachweise angefordert werden können. Die Auszahlung, die gegen Ende Dezember 2022 starten soll, erfolgt auf Basis der bei Antragsstellung vorgelegten Unterlagen.

Zeitlicher Ablauf von Voranmeldung und Antrag

Wer bekommt den Energiekostenzuschuss?

Der Energiekostenzuschuss unterstützt gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und aller Branchen. Je nach dem Grad der Betroffenheit und Höhe der Mehraufwendungen gibt es ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderungskategorien (siehe Infokasten).

Ausgenommen vom Energiekostenzuschuss sind energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Betriebe die Erdöl und Erdgas gewinnen, Banken, Versicherungen, Unternehmen im Realitätswesen, Land- und forstwirtschaftliche Urproduktionen sowie staatliche Unternehmen.

Pauschalförderung in Ausarbeitung

Als Ergänzung zum Energiekostenzuschuss wird von der Regierung ein Pauschalfördermodell für Unternehmen, die die Zuschussgrenze von 2.000 Euro nicht erreichen ausgearbeitet. Dadurch können Unternehmen, deren Energiekosten im Zeitraum von 1. Februar bis 30. September 2022 nicht mehr als 6.666 Euro ausmachen einen Zuschuss beantragen.

Da es sich um eine ergänzende Maßnahme handelt, braucht es daher keine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss. Wenn die Details der Pauschalförderung feststehen werden sie von aws online bereitgestellt.

Alle Informationen zum Energiekostenzuschuss finden Sie auch auf der Homepage des aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Stufenplan und Kriterien des Energiezuschusses

Den Zuschuss können energieintensive Unternehmen beantragen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Ausgenommen von den Eingangskriterien sind Betriebe bis maximal 700.000 Jahresumsatz.

Stufe 1: Förderung der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr; Zuschuss: ab 2.000 Euro

Stufe 2: Förderung von 70 % des Vorjahresverbrauchs von Strom und Erdgas mit maximal 30 % (wenn sich die Energiepreise zumindest verdoppelt haben); Zuschuss: maximal 2 Mio. Euro

Stufe 3: Dafür ist der zusätzliche Nachweis von Betriebsverlusten aufgrund der hohen Energiekosten notwendig; Zuschuss: maximal 25 Mio. Euro

Stufe 4: Nur für ausgewählte, energieintensive Branchen wie beispielsweise Stahlhersteller, Zementproduzenten, Glashersteller; Zuschuss: maximal 50 Mio. Euro