Es sind jedoch nur jene Betriebe für diesen Zuschuss berechtigt, die nachweisen können, dass ihre Energiekosten mindestens drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Bei weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz entfällt diese Vorgabe. Ausbezahlt werden soll für den Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderhöhe kann sich pro Unternehmen zwischen 2.000,- und 50 Millionen Euro bewegen. Dies gilt jedenfalls vorbehaltlich der Förderrichtlinien-Genehmigung seitens der EU. Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher dürfte diese in den nächsten Tagen eintreffen.

Zudem will die Bundesregierung mit dem sogenannten „Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz“ jene Unternehmer*innen unterstützen, die einen hohen Aufwand für den Erwerb von CO2-Zertifikaten nachweisen können. Sie sollen – zumindest einmal für 2022 – um bis zu 75 Prozent dieser indirekten Kosten entlastet werden.

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