„Heimische Baufirmen sollten sich zumindest im Inland in einem einheitlichen Regelungsstandard des Baurechts bewegen können. Allerdings gibt es hierzulande nach wie vor neun Bauordnungen.“ Diese nüchterne Aussage stammt aus der Feder der Bundesinnung Bau. Sie fordert gemeinsam mit dem Fachverband der Bauindustrie seit vielen Jahren bundesweit harmonisierte Bauvorschriften.
Viele Beschwerden
Die Vertretungen der heimischen Bauwirtschaft wissen dabei ihre Mitgliedsbetriebe hinter sich. Es gibt kaum einen Betrieb, der über Bundesländergrenzen hinweg tätig ist, der sich nicht über den Umstand beklagt, dass ein kleines Land wie Österreich sich nach wie vor neun Bauordnungen leistet.

Geholfen haben die Klagen bislang wenig. Die Bundesinnung spricht auch klar an, warum das so ist: Die „Regelungskompetenz für das Bauwesen“ liegt laut Verfassung bei den Bundesländern. Eine vollständige Harmonisierung der Bauordnungen ist also nur möglich, wenn es eine Verfassungsänderung gäbe, bei der das Baurecht aus der Länderkompetenz in die Bundeskompetenz übergeht. Dazu die Bundesinnung: „Angesichts der aktuellen politischen Situation erscheint dies zurzeit jedoch nicht als realistisch.“
Notwendiger denn je
Realistisch vermutlich nicht, aber notwendig schon – und zwar möglicherweise mehr denn je. Dieser Meinung ist jedenfalls die Kammer der Ziviltechniker*innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland. „Die Diskussion über eine einheitliche Bauordnung ist nicht neu“, sagt deren Präsident Bernhard Sommer. Die Vielzahl der Bauordnungen erschwere auch den Planerinnen und Planer die Arbeit und führe zu unterschiedlichen Vollzugspraktiken. Lange Zeit sei das Thema allerdings nicht besonders dringend gewesen. Die europäischen Vorgaben ändern aber nun die Situation. Sommer. „Europäische Vorgaben müssen in alle Bauordnungen gleichermaßen eingearbeitet werden.“

Die EU verlangt keine einheitliche Bauordnung. Allerdings, so der Vertreter der Ziviltechniker*innen weiter, „gibt es zahlreiche Richtlinien und Verordnungen, die Auswirkungen auf das Bauwesen haben“. Besonders sei etwa die EU-Gebäuderichtlinie, die unter anderem die Einführung von Energieausweisen mit sich gebracht hat. Hinzu komme die Bauproduktverordnung, die unmittelbar gelte. Sommer deutlich: „Das Problem ist, dass europäische Vorgaben in Österreich von jedem Bundesland separat umgesetzt werden müssen. Dadurch entstehen unterschiedliche Regelungen und Interpretationen.“ Die Lösung liege aus seiner Sicht klar auf der Hand: eine Bauordnung für alle.
Immer mehr Bereiche
„Im Zuge des europäischen Green Deals und neuer EU-Vorgaben werden immer mehr Bereiche geregelt“, führt der Kammer-Präsident weiter aus. Die aktuelle Gebäuderichtlinie umfasse längst nicht mehr nur technische Fragen, sondern auch organisatorische und wirtschaftliche Aspekte. „Viele dieser Inhalte lassen sich nicht über technische Richtlinien abbilden und müssen daher wieder direkt in die Bauordnungen aufgenommen werden“, weist Sommer auf einen kritischen Umstand hin. „Dadurch wachsen die Unterschiede zwischen den Bundesländern erneut, und genau daraus entsteht die neue Dringlichkeit für eine stärkere Vereinheitlichung.“

Der Ruf nach einer einheitlichen Bauordnung gibt es schon lange – sehr lange. Bereits 1949 wurde vom Österreichischen Städtebund eine „Musterbauordnung“ erstellt. Im Vorwort zur Musterbauordnung 1961 heißt es: „Es wird auch vielfach als Nachteil empfunden, dass das Baurecht der einzelnen Bundesländer inhaltlich selbst in jenen Belangen voneinander abweicht, wo dies nicht durch die besonderen örtlichen Gegebenheiten“ bedingt sei.
Gewisser Durchbruch
Erst viele Jahre später gab es einen Durchbruch. Seit dem Jahr 2007 sind die Bauordnungen auf Basis der OIB-Richtlinien in technischer Hinsicht weitgehend vereinheitlicht. Diese Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik fungieren wie eine technische Musterbauordnung und haben zu einer wichtigen Angleichung geführt.
Es gibt aber immer noch Unterschied. „In einigen Bundesländern wurden inhaltliche Abweichungen gegenüber den OIB-Richtlinien in ihren jeweiligen Bauordnungen festgelegt, welche zum Teil vereinfachend oder auch verschärfend wirken. Überdies sind die Verfahrensbestimmungen in den Landesbauordnungen nach wie vor höchst unterschiedlich geregelt“, hält die Bundesinnung fest.
Konkrete Vorschläge
Die Interessenvertretung des Baugewerbes macht konkrete Vorschläge zur Deregulierung der Bauvorschriften: Sie verweist unter anderem auf die Vorschläge, die zwischen 2016 und 2020 im Rahmen des Projekts „Dialogforum Baunormen“ erarbeitet wurden (siehe www.bau.or.at/normen).
Ein weiterer Ansatzpunkt wären aus Sicht der Bundesinnung die bereits jetzt in den Bauordnungen vorgesehenen individuellen Möglichkeiten der Abweichung von den OIB-Richtlinien. „Diese werden in der Praxis aber kaum praktiziert, weil die Baubehörden dies in aller Regel nicht zulassen“, so die Innung. Zudem stelle sich bei Abweichungen gegenüber Normen die Frage einer zivilrechtlichen Haftung. Derzeit werde von den Zivilgerichten ein Haftungsanspruch bei Normabweichungen sogar dann zugesprochen, wenn kein bautechnischer Schaden vorliegt. Stichwort: „schadensfreier Mangel“.