Seit 1. Oktober liegt die ÖNORM EN 18162 zu digitalen Zwillingen in der gebauten Umwelt vor. Sie übernimmt die im März veröffentlichte europäische EN 18162 in das österreichische Normenwerk und ersetzt den Normenentwurf von Februar 2025. Für Planungsbüros, Bauherrschaften und Betreiber ist das mehr als eine neue Nummer: Das Dokument soll Begriffe ordnen, die Beziehung zu Building Information Modelling (BIM) klären und Qualitätsmerkmale beschreibbar machen. Damit schafft es eine gemeinsame Sprache für Projekte, in denen Gebäude- und Betriebsdaten zusammengeführt werden.
Vom Entwurf zur gültigen ÖNORM
Die europäische EN 18162 wurde am 4. März 2026 veröffentlicht. In Österreich war zuvor seit 15. Februar 2025 ein Normenentwurf verfügbar. Dieser wurde am 1. Oktober 2026 zurückgezogen und durch die nun gültige ÖNORM EN 18162 ersetzt.
Die Norm ist der erste Teil einer geplanten Reihe für digitale Zwillinge in der gebauten Umwelt. Ihr Schwerpunkt liegt auf Konzepten und Definitionen. Zum Rahmen gehören laut Inhaltsbeschreibung auch qualitative Merkmale: geometrische, attributive, strukturelle und infrastrukturelle Qualität. Konkrete Projektanforderungen müssen allerdings weiterhin passend zum Anwendungsfall formuliert werden.
Ein BIM-Modell ist noch kein digitaler Zwilling
BIM organisiert digitale Informationen über ein Bauwerk und seine Bauteile. Ein digitaler Zwilling verbindet die digitale Darstellung darüber hinaus mit dem physischen Objekt. Nach der Definition von buildingSMART International tauschen physischer und digitaler Zwilling regelmäßig Daten über den Lebenszyklus und die Nutzungsphase aus. Sensoren oder andere Datenquellen können diesen Austausch unterstützen.
Für die Praxis ist deshalb entscheidend, nicht jedes dreidimensionale Modell vorschnell als digitalen Zwilling zu bezeichnen. Ein geometrisch detailliertes BIM-Modell kann eine wichtige Grundlage sein. Zum Zwilling wird die digitale Darstellung aber erst durch eine klar beschriebene Verbindung zum realen Bauwerk, einen konkreten Zweck und gepflegte Daten.
Was Büros und Bauherrschaften klären sollten
Die neue ÖNORM bietet einen Anlass, Leistungsbilder und Informationsanforderungen zu prüfen. Wer einen digitalen Zwilling bestellt oder anbietet, sollte den Zweck zuerst festlegen: Geht es um Energieüberwachung, Wartung, Flächennutzung oder die Dokumentation des Bestands? Danach lässt sich bestimmen, welche Daten gebraucht werden, wie aktuell sie sein müssen und wer für ihre Qualität verantwortlich ist.
Ebenso wichtig sind eindeutige Begriffe in Ausschreibungen und Verträgen. Sie helfen, unterschiedliche Erwartungen an Modellumfang, Schnittstellen und laufende Aktualisierung früh sichtbar zu machen. Die Norm selbst ersetzt jedoch weder eine Datenstrategie noch klare Zuständigkeiten im Projekt.
Nicht automatisch verpflichtend
Eine ÖNORM ist nicht allein durch ihre Veröffentlichung gesetzlich bindend. Austrian Standards erläutert, dass Normen grundsätzlich freiwillig angewendet werden. Verbindlich werden sie, wenn Gesetze, Verordnungen oder Bescheide darauf verweisen oder wenn sie Bestandteil eines Vertrags sind. Für Projektteams heißt das: Die neue Begriffsbasis ist verfügbar. Ob und in welchem Umfang sie anzuwenden ist, muss für das konkrete Vorhaben geklärt werden.