Österreichs Gewerbe- und Handwerksbetriebe sind weiterhin hauptbetroffen von Lohn- und Sozialdumping hereindrängender Unternehmen. Bei der Kontrolltätigkeit der BUAK wurde zuletzt bei weniger als einem Prozent der kontrollierten inländischen Firmen der Verdacht auf Unterentlohnung ausgesprochen, bei ausländischen Firmen bestand eine Beanstandungsquote von 44,5 Prozent. Österreich verfügt bereits über die schärfste Gesetzgebung gegen Unterentlohnung in der EU. Diese trifft aber vor allem inländische Unternehmen, weil Strafen im Ausland kaum zu vollstrecken sind. Zur effektiven Bekämpfung von Lohndumping müssen die Kräfte gebündelt werden. So brauchen wir z. B. eine Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaft pro Bundesland, die sich zielgerichtet um sämtliche Fälle von Lohn- und Sozialdumping kümmert und die die Kommunikation mit den ausländischen Behörden führt, sowie eine Konzentration der Finanzpolizei auf Betrugssysteme insbesondere aus dem Ausland. Parallel hierzu sollte die Finanzpolizei ermächtigt werden, ausländischen Sozialversicherungsträgern mitzuteilen, in welchem Ausmaß der kontrollierte ausländische Arbeitnehmer laut Lohnunterlagen angemeldet war.
Lohndumping: Leichtere Strafvollstreckung im Ausland gefordert
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Renate Scheichelbauer-Schuster
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