Am 5. Dezember 2022 fanden die Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung statt und konnten erfreulicherweise in einem Tag abgeschlossen werden. „Beide Seiten sind mit Augenmaß in die Verhandlungen gegangen. Wir haben dabei bewusst die zum derzeitigen Zeitpunkt vorliegende durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindex der letzten zwölf Monate von 7,5 Prozent einbezogen, damit die Kaufkraft unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten bleibt. Gerade in der jetzigen Zeit schauen wir besonders auf unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und wissen, wie wertvoll sie für uns sind!“, so der Bundesinnungsmeister der Tischler und Holzgestalter, Gerhard Spitzbart, über die Verhandlungen und Ergebnisse.

Die KV-Gehälter der Verwendungsgruppe I bis IV wurden um 8 Prozent, der Verwendungsgruppe V um 7,7 Prozent und der Verwendungsgruppe VI um 7,5 Prozent erhöht. Die Meistergruppe I steigt um 8 Prozent, die Meistergruppen II um 7,95 Prozent und die Meistergruppe III um 7,5 Prozent. Die Lehrlingseinkommen betragen künftig im ersten Lehrjahr 700 Euro, im zweiten Lehrjahr 920 Euro, im dritten Lehrjahr 1.090 Euro, und im vierten Lehrjahr 1.450 Euro. Basis der Verhandlungen war die zugrunde zu legende durchschnittliche 12-Monatsinflation von 7,5 Prozent.

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1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 01.01.2023:

Die monatlichen Mindestgrundgehälter werden in den einzelnen Verwendungsgruppen wie folgt erhöht:

I II III IV V VI M I M II

o. F.

M II

m. F.

M III
8,00% 8,00% 8,00% 8,00% 7,70% 7,50% 8,00% 7,95% 7,95% 7,50%

 

2. Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 01.01.2023 auf:

1.Lehrjahr  € 700,00

2. Lehrjahr  € 920,00

3. Lehrjahr € 1.090,00

4.Lehrjahr  € 1.450,00

3. Erhöhung der Sondervergütung für Nachtarbeit gem. § 6 Abs 1 KV um 8,00%. Die Höhe beträgt dann € 2,26.

4. Erhöhung der Aufwandsentschädigungen:

Taggeld gem. § 10 2.b: € 8,60

Taggeld gem. § 10 2.c: € 20,40

Taggeld gem. § 10 2.c: Bauhilfsgewerbe € 18,52 bleibt weiterhin auch ab 1.1.2023, wurde also nicht erhöht!

Taggeld gem. § 10 2.d: € 26,40 bzw. € 20,40

Nächtigungsgeld gem. § 10 2.f: € 13,70

Der Abschluss gilt für alle Bundesinnungen und Fachverbände der Bundessparte Gewerbe und Handwerk gemäß §1 und §2 RKV.

(kk)