SV-Praxis - „Wohnung“ im Flachdach

Flachdach
01.04.2015

Das Bild zeigt tatsächlich die Wohnung eines Marders in der Wärmedämmung eines Flachdachs. Kaum zu glauben, welcher Baufehler für die Entstehung dieser Wohnung in der Flachdachkonstruktion über der Decke des ersten Obergeschoßes verantwortlich war.
Marder-Palazzo im Flachdach: Die große Stelle mit der fehlenden Wärmedämmung in der Mitte des Bildes schien der Wohnraum gewesen zu sein, links davon, mit trockenem Gras ausgelegt, könnte das Schlafzimmer gewesen sein, und an der Attika entlang nach einem kurzen Gang war noch eine Ausnehmung in der Wärmedämmung, das könnte das Kinderzimmer gewesen sein.

Mich erreicht der Anruf des Hauseigentümers/Errichters mit der dringlichen Bitte, eine beweissichernde Befundaufnahme durchzuführen und zu dokumentieren, dass der Dachdecker, der auch die Spenglerarbeiten ausgeführt hat, nicht ordentlich gearbeitet hat. Auf meine Nachfrage hin sagt er mir, dass das Objekt vor fünf Jahren errichtet worden sei, die Gewährleistungszeit jetzt abgelaufen wäre und das Dach schon kaputt sei. Die Elektrofirma, die auch den Blitzschutz montierte, hat im Zuge der Wartungs- und Überprüfungsarbeit festgestellt, dass die Dachabdichtung am Dachrand ganz weich ist und beim Betreten einsinkt, teilweise stehe am Dachrand auch Wasser. 
Also sagt man als Sachverständiger dem Klienten, bitte einen Bauwerksabdichter oder am besten den seinerzeitigen Auftragnehmer vom Befundaufnahmetermin in Kenntnis setzen und zur Teilnahme einladen. Natürlich erkläre ich dem Objektseigentümer auch, dass die Flachdachabdichtung geöffnet werden und partiell abgetragen werden muss. Nicht unerwähnt darf bleiben, dass es Überredungskunst bedurfte, den Objektseigentümer davon zu überzeugen, dass der Unternehmer, der das Flachdach und die Spenglerarbeiten ausgeführt hat, zur Teilnahme eingeladen werden sollte. Erst mit dem Hinweis auf die Kosten und auch darauf, dass jeder korrekte Unternehmer, sollte ein Fehler bei der Befundaufnahme zutage treten, diesen kostenlos beheben würde, hat dazu geführt, dass der Objektseigentümer tatsächlich den Kollegen zur Teilnahme eingeladen hat. Dieser war zum vereinbarten Termin mit zwei Mitarbeitern vor Ort. 
Wir sind über die Dachfläche gegangen und haben, wie auch der Elektriker, festgestellt, dass im Dachrandbereich die Dachhaut an einer Stelle beim Betreten besonders weich war und eingesunken ist. Da war der Vorwurf an den Kollegen vom Eigentümer wieder da, sich etwas erspart zu haben und/oder minderwertiges Material verwendet zu haben, das schon jetzt geschrumpft wäre. Anzumerken ist, dass die Oberfläche ohne schweren Oberflächenschutz ausgeführt und die obere letzte Lage mit dunklem Gesteinsmaterial als UV-Schutz abgestreut war. Eine derartige Oberfläche bringt natürlich mit sich, dass die Temperatur durch die Absorption etwas höher ausfällt. EPS-W 20 als Wärmedämmung, wie hier verwendet, könnte also doch einem Schrumpf unterliegen. 
Aber die Überraschung war groß, als beim Öffnen – wie im Bild sichtbar – eine kleine „Wohnung“ zum Vorschein kam. Die große Stelle mit der fehlenden Wärmedämmung in der Mitte des Bildes schien der Wohnraum gewesen zu sein, links davon, mit trockenem Gras ausgelegt, könnte das Schlafzimmer gewesen sein und an der Attika entlang nach einem kurzen Gang war noch eine Ausnehmung in der Wärmedämmung, das könnte das Kinderzimmer gewesen sein. Von mir wurde vor der Aufnahme nur die Dachhaut entfernt, sonst ist alles so wie angetroffen abgebildet. 
Die Ursache war ein Hohlraum hinter der WDV-S-Fassade zum Ziegelmauerwerk hin, dieser ragt in das „Wohnzimmer“. Das Tierchen hat diesen Hohlraum, der im Sockelbereich der Fassade auch vorhanden war, offenbar dazu genutzt, zu erkunden, wie weit der Weg nach oben führt. Dass unter dem WDV-S zum massiven Baukörper hin kein Hohlraum sein darf, sollte wohl selbstverständlich sein. Wie angetroffen ausgeführt, ist die Wärmedämmung des WDV-S-Systems an dieser Stelle wohl nicht wirksam. 
Für den Kollegen ist die gewonnene Erkenntnis, dass der hergestellte Dachaufbau keinen Mangel aufwies und der Eigentümer einsah, dass der Fassadenbauer geschludert hatte, wohl eine angenehme Erfahrung. Der Regieauftrag zur Sanierung der Stelle und dem Verschließen des Hohlraums in der Fassade erfolgte noch in meinem Beisein. Wie ich mittlerweile weiß, ist die Rechnung auch beglichen worden. 

Landesinnungsmeister-Stv. Gerhard Freisinger ist Bundes­sprecher der ­Berufsgruppen Schwarzdecker und Abdichter gegen Druckwasser und Feuchtigkeit in der Bundes­innung der Bauhilfs­gewerbe sowie allgemein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für bau­gewerbliche Tätigkeiten. Außerdem ist Gerhard Freisinger ständig akkreditiertes, stimmberechtigtes Mitglied des ON-Instituts in zahlreichen Ausschüssen. 

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Dach + Wand