Ziel war die Festlegung einer einheitlichen Vorgangsweise für die Dokumentation von Leistungsstörungen bei ÖNORM-Verträgen (geschlossen vor dem 15.3.2020) aus COVID-19 und für die Ermittlung sich daraus ergebender Mehrkosten und der Bauzeitverlängerung.

Kooperative Projektabwicklung 

Die Lösungsfindung stand unter dem Geist der „kooperativen Projektabwicklung“ und das Ergebnis ist eine einfache, instruktive Vorgabe für die Nachweisführung und Abrechnung. Weiters wurde gemeinsam eine Handlungsanleitung für die Ausschreibung neuer Projekte erarbeitet, damit die Umstände der Bauabwicklung unter den COVID-19-Maßnahmen in der Vergütung sachgerecht berücksichtigt werden können.

Werbung
LAUFEN PRO X: Komplettlösung für professionelle Badgestaltung
Mit dem neuen LAUFEN PRO X schreibt LAUFEN eine echte Erfolgsgeschichte in der dritten Generation fort und setzt pünktlich zum 20-jährigen Jubiläum der Kollektion neue Maßstäbe in der professionellen Planung und Gestaltung von Badräumen.
mehr erfahren

Alle Informationen zur Regelung, den öbv-Leitfaden „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19“ und das Berechnungsmodell als Download erhalten Sie hier.