Ziel war die Festlegung einer einheitlichen Vorgangsweise für die Dokumentation von Leistungsstörungen bei ÖNORM-Verträgen (geschlossen vor dem 15.3.2020) aus COVID-19 und für die Ermittlung sich daraus ergebender Mehrkosten und der Bauzeitverlängerung.

Kooperative Projektabwicklung 

Die Lösungsfindung stand unter dem Geist der „kooperativen Projektabwicklung“ und das Ergebnis ist eine einfache, instruktive Vorgabe für die Nachweisführung und Abrechnung. Weiters wurde gemeinsam eine Handlungsanleitung für die Ausschreibung neuer Projekte erarbeitet, damit die Umstände der Bauabwicklung unter den COVID-19-Maßnahmen in der Vergütung sachgerecht berücksichtigt werden können.

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Alle Informationen zur Regelung, den öbv-Leitfaden „Der bauvertraglich-bauwirtschaftliche Umgang mit den Auswirkungen von COVID-19“ und das Berechnungsmodell als Download erhalten Sie hier.