Der Bodenschutz braucht eine ausgewogene Strategie statt einer bundesweiten Obergrenze beim Flächenverbrauch. Mit dieser Aussage wendet sich der österreichische Baumeisterverband gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Diese will laut Ministerrat bis Ende 2026 einen österreichweiten Zielpfad mit Maßnahmen zur Beschränkung des Flächenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag erstellen. Angesichts der zurückliegenden Hitzewellen und anderen extremen Wetterereignissen sei es zwar durchaus verständlich, dass der Druck auf die Bundesregierung, hier entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen, wächst, so der Baumeisterverband. Im Bereich der Bodenschutzpolitik brauche es hierzu aber eine umsetzbare und nachvollziehbare Langfrist-Strategie. „Die Festlegung eines pauschalen Zielwerts von oben herab und auf Basis methodisch unscharfer Parameter ist dagegen kontraproduktiv – noch dazu, wenn sich dieser Zielwert aus keiner wissenschaftlichen Untersuchung ableiten lässt, sondern sich lediglich im Laufe der Jahre als sakrosanktes Dogma in der öffentlichen Debatte einzementiert hat“, sagt Obmann Robert Jägersberger.

Kritik des Rechnungshofs

Der Baumeisterverband verweist auf den Rechnungshof, der in seinem Prüfbericht vom April 2025 „zu Recht auf methodische Unklarheiten beim 2,5-ha-Ziel hingewiesen“ habe. Für den Rechnungshof war insbesondere unklar, „ob sich dieser Zielwert auf die zusätzliche Flächeninanspruchnahme oder Bodenversiegelung bezog“. Zudem kritisierte der Rechnungshof, dass die ÖROK-Bodenschutzstrategie keine fundierte Begründung oder methodische Herleitung dieses Zielwerts enthält.

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„Verfassungsrechtlich lässt sich eine verbindliche bundesweite Obergrenze nicht ohne weiteres einseitig durch ein Bundesgesetz festlegen, da der Bund im Bereich Raumordnung und Flächenwidmung nicht die dafür erforderliche Zuständigkeit besitzt“, betont der Baumeisterverband. „Die maßgeblichen Steuerungsinstrumente für den Bodenschutz fallen allesamt in die Kompetenz der Länder und Gemeinden und diese zeigten sich bislang gegenüber einer unzuständigerweise vom Bund verordneten Obergrenze kritisch.“

Eine wirksame Bodenschutzstrategie müsse von unten nach oben gedacht werden, um die örtlichen Gegebenheiten sowie die Erfahrungen der Länder und Gemeinden einzubinden. „Nur so können regionale Unterschiede wie Zu- und Abwanderung, Wohnraumbedarf, wirtschaftliche Entwicklung oder Infrastrukturbedarf berücksichtigt werden. Eine starre bundesweite Vorgabe wird diesen unterschiedlichen Ausgangslagen schlicht nicht gerecht.“

Begriff irreführend

Generell, so der Baumeisterverband weiter, sei der bis dato verwendete Begriff „Flächenverbrauch“ für die politische Steuerung in dieser Frage nur bedingt geeignet. Er umfasse nämlich nicht nur tatsächlich verbaute oder versiegelte Flächen, sondern auch Flächen, die weiterhin ökologische Funktionen erfüllen, wie Gärten, Parkanlagen, oder Grünflächen rund um Einfamilienhäuser. Ein naturnaher Garten mit Bäumen oder eine begrünte Parkanlage werde in der Statistik zur Gänze als „verbraucht“ erfasst, obwohl dort genauso Wasser versickern könne, Beschattung entstehe und ein Beitrag zur Biodiversität sowie gegen sommerliche Überhitzung geleistet werde. „Wer derartige Grünanlagen statistisch mit versiegelter Fläche gleichsetzt, führt die öffentliche Debatte in die Irre. Fakt ist, dass nur ein Teil der gemäß Statistik verbrauchten Fläche tatsächlich versiegelt ist“, meint der Baumeisterverband.

Entscheidend sei daher nicht der Flächenverbrauch, sondern die tatsächliche Flächenversiegelung. „Nur dort, wo eine undurchlässige Schicht den Boden bedeckt, gehen zentrale Bodenfunktionen tatsächlich verloren. Deshalb wäre es dringend geboten, die Flächenversiegelung anstelle des Flächenverbrauchs als zentralen Maßstab heranzuziehen, und zwar sowohl im politischen Diskurs als auch in den einschlägigen Statistiken.“

Gegen willkürliche Grenze

Für eine seriöse Festlegung einer Obergrenze des zulässigen Flächenverbrauchs fehlt aus Sicht des Baumeisterverbands derzeit ein Mechanismus, der die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten berücksichtigt. „Eine willkürlich von oben herab festgelegte Obergrenze ist jedenfalls keine Lösung, da diese den Kommunen den Handlungsspielraum für die örtliche Entwicklung nimmt und die negativen wirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen Folgen außer Acht lässt.“

Eine sorgfältig durchdachte Bodenschutzstrategie müsse eine gesamthafte Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Kriterien umfassen. Gefragt seien aussagekräftige Parameter, die eine regionale Differenzierung und die unterschiedliche Ausgangssituation in den einzelnen Kommunen berücksichtigen. Dazu Jägersberger: „Wachsende Städte und Gemeinden mit einem entsprechenden Bedarf an Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Betrieben und Infrastruktur dürfen nicht durch eine starre Obergrenze in ihrer Entwicklung blockiert oder behindert werden.“