Corona: Hufschmiede dürfen arbeiten
Bei Hufschmiedetätigkeiten handelt es sich um (tiermedizinische) Notfalldienste bzw. notwendige Pflegetätigkeiten.

Die vorgeschriebenen Hygieneverhaltensregeln müssen selbstverständlich beachtet werden, auf den verordneten Mindestabstand von 1 Meter zwischen Personen ist zu achten.