Corona: Hufschmiede dürfen arbeiten

17.03.2020

Bei Hufschmiedetätigkeiten handelt es sich um (tiermedizinische) Notfalldienste bzw. notwendige Pflegetätigkeiten.

Die vorgeschriebenen Hygieneverhaltensregeln müssen selbstverständlich beachtet werden, auf den verordneten Mindestabstand von 1 Meter zwischen Personen ist zu achten.

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