COVID-19 : Klare Regelungen von ZT-Kammer auf Baustellen gefordert

Covid-19
31.03.2020

Von: Redaktion Architektur & Bau Forum
Die ZT-Kammer unterstützt den Betrieb von Baustellen, fordert aber klare Regelung für die 300.000 Beschäftigten.

Baugewerbe, Bauindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz haben sich in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt.

Dieser soll regeln, unter welchen Umständen Baustellen weiter betrieben werden können: Siehe auch die "Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19"

Im Rahmen eines Baugipfels am 27. März hatten Gesundheitsminister, Sozialpartner und Arbeitsinspektorat eine klare Regelung für Schutzmaßnahmen auf Baustellen im Kampf gegen das Corona-Virus festgelegt.

Der Schutz der Beschäftigten und die Eindämmung des Corona-Virus haben für alle Beteiligten oberste Priorität. Die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz haben daher in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten auf Baustellen ausgearbeitet.

Diese Maßnahmen wurden am letzten Donnerstag im Zuge eines zweiten Baugipfels von Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentiert und fanden Zustimmung. Der Gesundheitsminister hat in Aussicht gestellt, diesen Maßnahmenkatalog als Basis für einen Erlass an die nachgeordneten Dienststellen zur Durchführung von Kontrollen auf Baustellen einzusetzen.

Die Schutzmaßnahmen beinhalten die Bereiche Arbeitshygiene, organisatorische Maßnahmen, Arbeitsausrüstung, Risikogruppen, Personentransport, Schlafräume und Baustellenkoordination.

Die Handlungsanleitung der Bau-Sozialpartner ist ein wichtiger Leitfaden für alle Betriebe und deren Beschäftigten auf Baustellen. (PWK126)

Nun unterstützt die ZT-Kammer als interessenpolitische Vertretung der – für die Baubranche wichtigen – Berufsgruppe der Planenden ausdrücklich die Bemühungen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Weiterarbeit auf Baustellen, wo dies entsprechend sicher möglich ist. Die oben genannten und vereinbarten Maßnahmen sind jedoch nicht geeignet, klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen.

Diese Maßnahmen können nur bei extrem guter Vorbereitung, Planung, Schulung und Kontrollen mit einem akzeptablen Risiko durchgeführt werden. Es ist falsch anzunehmen, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Leistungen, die Bauleitung und die Baukoordination betreffend, mit den bestehenden Verträgen abgedeckt sind.

Ebenso, dass die komplexen Zusatzleistungen die aus dem COVID-19 Gesetz folgen, im Bauablauf finanziell und terminlich eingepreist wären. Termine, Pönalen sind daher im Regelfall neu zu verhandeln bzw. ist der anfallende Mehraufwand vom Bauherrn gesondert zu vergüten.

Eine Begleitung und Bündelung des Know-Hows der Stakeholder beim Hochfahren der Baubranche scheint der ZT-Kammer im Rahmen einer Taskforce zweckmäßig und notwendig. Ein Gelingen ist für alle Beteiligten und das österreichische Gesundheitssystem von größter Bedeutung!

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