„Ich befürchte, dass wir am Bau eine ähnliche Entwicklung erleben könnten wie in der europäischen Autoindustrie – mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Arbeitsplatzverlusten.“ Wolfgang Holzhaider, Landesinnungsmeister Bau von Oberösterreich, zeigt sich besorgt. Bauchschmerzen bereitet ihm die EU-Gebäuderichtline (EPBD) und die mit ihr verbundene Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“.
Klimaneutral bis 2050
Dahinter steht das Ziel, den Gebäudebestand in Europa möglichst klimaneutral zu gestalten. Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Dazu sieht die EPBD strengere Energieeffizienzstandards, die schrittweise Sanierung ineffizienter Gebäude und den Ausbau erneuerbarer Energien vor. Ab Anfang 2028 muss für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1.000 Quadratmeter das Treibhauspotenzial über den gesamten Lebenszyklus ausgewiesen werden, aber 2030 für alle Neubauten. In weiterer Folge sind Grenzwerte zu erfüllen, die schrittweise verschärft werden.
Holzhaider befürchtet, dass damit der Neubau massiv erschwert wird. „Der Schwerpunkt liegt sehr stark auf der Erhaltung und Sanierung bestehender Gebäude“, kritisiert er. „Neubauten sollen offenbar möglichst vermieden werden. Diese Ausrichtung halte ich für problematisch, weil die wirtschaftlichen Auswirkungen meiner Ansicht nach zu wenig berücksichtigt werden.“
20 Prozent der Wirtschaft
Rückendeckung erhält Holzhaider hier durch eine aktuelle Studie des Instituts für Österreichs Wirtschaft (IFÖW). Demnach erwirtschaftet die Bau- und Immobilienbranche direkt und indirekt eine Wertschöpfung von 85 Milliarden Euro im Jahr (Stand 2023). Das sind rund 20 Prozent der heimischen Wirtschaftsleistung. Die Branche ist die mit Abstand die wichtigste des Landes.
Holzhaider verweist zudem darauf, dass der Bau nach wie vor stark auf den Neubau ausgerichtet ist. „Ich schätze, dass derzeit nur rund 20 Prozent des Geschäfts auf Generalsanierungen entfallen. Wenn der Neubau weiter zurückgedrängt wird, hat das gravierende Auswirkungen auf die Unternehmen und die Beschäftigung.“
Das Gegenargument, dass Sanierung grundsätzlich nachhaltiger und wirtschaftlicher seien als Neubauten, lässt er so nicht stehen. „Wir haben in unserem Unternehmen in den vergangenen Jahren drei Generalsanierungen mit Nachverdichtung und einen Ersatzneubau durchgeführt. Dabei haben wir erhebliche Kostenunterschiede festgestellt“, so Holzhaider. Das Ergebnis: Am günstigsten war der Abbruch mit anschließendem Neubau. Die Sanierungsprojekte waren teilweise um bis zu 30 Prozent teurer. „Natürlich hänge das stark vom jeweiligen Gebäude und von der Planung ab. Aber man darf nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Sanierung immer die bessere Lösung ist“, meint er. Nachsatz: „Höhere Baukosten schlagen sich letztlich auch in höheren Mieten nieder.“
Was gilt nun?
Der Landesinnungsmeister stößt sich auch an einem Widerspruch in den Ausführungen der Brüsseler Unterlagen. „In der Richtlinie wird davon ausgegangen, dass Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Auf einer offiziellen EU-Seite habe ich allerdings für den Gebäudesektor einen Emissionsanteil von nur 12,3 Prozent gefunden“, sagt Holzhaider. „Für Österreich liegen die entsprechenden Werte ebenfalls in dieser Größenordnung.“ Er könne nicht nachvollziehen, ob hier unterschiedliche Berechnungsmethoden oder Abgrenzungen verwendet werden. Aber genau das müsse geklärt werden.
„Wenn auf Basis solcher Daten weitreichende Entscheidungen getroffen werden, muss die Grundlage nachvollziehbar sein“, meint Holzhaider. „Wir sprechen schließlich von Vorgaben, die enorme Auswirkungen auf die Bauwirtschaft haben können. Deshalb fordere ich, dass man diese Zahlen offenlegt, überprüft und gegebenenfalls auch die Richtlinie hinterfragt.“
Vernünftige Lösungen
Die Chance, dass das passiert, ist nicht hoch. Das weiß Holzhaider. „Auf europäischer Ebene sind viele Entscheidungen bereits gefallen“, sagt er. Jetzt gehe es darum, bei der Umsetzung in Österreich „möglichst vernünftige Lösungen“ zu finden. Diese Umsetzung soll in Form der sogenannten OIB 7 Richtlinie „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ vonstattengehen, die im Laufe des Jahres 2027 beschlossen werden soll. Der erste Entwurf für die OIB 7 liegt seit dem Sommer vor. Die Bundesinnung Bau hat eine Stellungnahme mit einer Reihe von konkreten Forderungen abgegeben.
Besonders wichtig ist den Vertretern des Baugewerbes, dass angestrebte Nachhaltigkeit von Gebäuden auch technisch richtig dargestellt wird. Dabei geht es vor allem um die Lebensdauer Langlebigkeit von Baustoffen und Gebäudeteilen. Konkret: Laut vorliegendem Entwurf der OIB 7 muss Treibhauseffekt eines Baustoffs für eine Dauer von 50 Jahren berechnet werden – egal, wie langlebig dieses Material ist.
Länger ist besser
Holzhaider erläutert das Problem an einem Beispiel: „Nehmen wir ein Fenster, das eine Lebensdauer von 25 Jahren hat. Innerhalb eines Betrachtungszeitraums von 50 Jahren muss es korrekterweise zweimal berücksichtigt werden, weil es einmal ersetzt werden muss“, so der Landesinnungsmeister. „Wenn ich aber eine Stahlbetonkonstruktion habe, die 200 Jahre hält, dann muss diese lange Nutzungsdauer ebenfalls berücksichtigt werden dürfen, indem man für die vorgesehenen 50 Jahre nur ein Viertel des Wertes heranzieht.“
Holzhaider zeigt sich zuversichtlich, dass diese Argumente bei den Verantwortlichen Gehör finden: „Wir stehen dazu mit den zuständigen Gremien in einem konstruktiven Austausch.“
