KMU und EPU werden steuerlich entlastet

KMU
04.03.2020

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, die Rahmenbedingungen für KMU und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) zu verbessern.
Neben der besseren Abseitzbarkeit von Arbeitszimmern, sollen auch Betriebsübergaben vereinfacht werden.
Neben der besseren Abseitzbarkeit von Arbeitszimmern, sollen auch Betriebsübergaben vereinfacht werden.

"Mehr als 99 Prozent der heimischen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen. Sie sind verantwortlich für den Großteil der Arbeitsplätze in Österreich und bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands", erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Deshalb sollen nun steuerliche Entlastungen kommen.

Absetzbarkeit von Arbeitszimmern verbessern

Zum Beispiel sind die Kosten für Arbeitszimmer und dessen Einrichtung (z.B. anteilige Miete, Strom, Heizung etc.) aktuell nur dann als Betriebsausgabe geltend zu machen, wenn der Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit bildet. "Diese Bestimmung entspricht nicht mehr der Arbeitswelt von heute und sollte daher an die technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der digitalen Zeit angepasst werden. Gerade in der Start-Up-Phase werden Räumlichkeiten aus Platznot oft gleichzeitig für berufliche und private Zwecke genutzt", führt die Ministerin aus.

Die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern betrieblichen Bereich soll daher im Ausmaß von maximal 1.200 Euro jährlich möglich sein, wenn für die Tätigkeit kein anderer passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Entlastungsmaßnahme wird mit dem ersten Teil der Steuerreform per 1.1.2021 in Kraft treten.

Übergangsfrist zur Vereinfachung von Betriebsübergaben

"Zwei Drittel der Betriebsübergaben erfolgen innerhalb der eigenen Familie. Für den übernehmenden Familienteil können die täglichen Abläufe im Unternehmen zu großen Herausforderungen führen. Insbesondere die Sicherung des bestehenden Kundenkreises ist für den Fortbetrieb überlebenswichtig. Über die täglichen Prozesse hinaus verursachen einzelne gesetzliche Bestimmungen große Probleme. Potenziell an der Weiterführung interessierte Familienmitglieder werden so von einer Übernahme abgeschreckt. Andere entschließen sich schon nach kurzer Zeit zur Schließung des Betriebs. Das ist eine Mitursache für das österreichweite Ortskernsterben", erklärt die Wirtschaftsministerin.

Das Regierungsprogramm sieht aus diesem Grund die rasche Umsetzung von Erleichterungen für Betriebsübergaben vor. "Für Übergaben von kleineren und mittleren Unternehmen soll eine Übergangsfrist eingeführt werden, sofern mit der Übergabe Änderungen in der Geschäftsführung einhergehen", sagt Schramböck. Während dieser Zeit sind nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchzuführen und am Ende findet der Übertritt in das Regelregime statt. Zusätzlich soll auch eine Ausdehnung des sogenannten „Fortbetriebsrechts“ umgesetzt werden, welches bereits jetzt im Familienverband in der Gewerbeordnung vorgesehen ist und eine Betriebsübernahme in Notfällen erleichtert.

Das Bundesministerium Für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort koordiniert die Ausarbeitung des „Grace Period“-Pakets, das die Übergangfrist regelt, über die betroffenen Ressorts hinweg.

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