Bei der Kollektivvertragsrunde 2021 wurde ein Zweijahresabschluss vereinbart, wobei für die Erhöhung der Löhne und Gehälter mit Stichtag 1. Mai 2022 die Formel „Verbraucherpreisindex plus 0,7 % bzw. 0,6 %“ vereinbart wurde. 
Da der VPI des entsprechenden Zeitraums 3,5 % beträgt, ergibt sich daraus ein Erhöhungsprozentsatz von 4,2 % für die Arbeiter bzw. 4,1 % für die Angestellten.

Für die Erhöhung der Ist-Löhne und Gehälter wurde die traditionelle Parallel­verschiebungsklausel vereinbart. Das bedeutet, dass Überzahlungen betrags­mäßig erhalten bleiben müssen.

Werbung
ALUMINIUM 2026 zeigt Lösungen für Handwerk und Bau
Vom Fassadenprofil bis zum Fensterrahmen – Aluminium ist im modernen Bauen längst unverzichtbar. Im Herbst kehrt die Weltleitmesse ALUMINIUM nach Düsseldorf zurück. Drei Tage für technologische Durchbrüche, Wissenstransfer und weltweite Geschäftskontakte.
mehr erfahren

Weitere Infos unter www.bau.or.at/kv

Die Bundesinnung Bau informiert

Hier finden Sie weitere Artikel der Bundesinnung Bau.