Lorenz Consult: Viren müssen draußen bleiben

Covid-19
20.08.2020

 
Das Zivilingenieurbüro Lorenz Consult aus Graz sorgt mit Hilfe von baulichen Maßnahmen dafür, dass die Gesundheitsversorgung in Pandemiezeiten gewährleistet ist. 
„Die Infrastruktur in Apotheken und Arztpraxen ist nur in geringem Ausmaß geeignet, einer zweiten Corona-Welle im Herbst standzuhalten", ist sich Christian Lorenz, Geschäftsführer von Lorenz Consult sicher.
„Die Infrastruktur in Apotheken und Arztpraxen ist nur in geringem Ausmaß geeignet, einer zweiten Corona-Welle im Herbst standzuhalten", ist sich Christian Lorenz, Geschäftsführer von Lorenz Consult sicher.

Während viele Arztpraxen während der Coronazeit kurzerhand zusperrten, mussten Apotheken zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes meist organisatorisch improvisieren. Christian Lorenz, Geschäftsführer von Lorenz Consult, weiß: „Die Infrastruktur in Apotheken und Arztpraxen ist nur in geringem Ausmaß geeignet, einer zweiten Corona-Welle im Herbst standzuhalten. Hier müssen wir wohl weiter auf Abstand halten, begrenzten Zugang, Maskenpflicht oder Plexiglasscheiben zurückgreifen.“ Schritt für Schritt gelte es deshalb, im Gesundheitsbereich bauliche Veränderungen vorzunehmen. "So wie es bereits in Krankenhäusern passiert, wo die Verbesserungen im Herbst abgeschlossen sein sollen."

Räume trennen, Viren aussperren

Eine Isolierung von reinen, möglichst virenfreien, zu unreinen, mit potenziellen Viren versehenen, Bereichen lässt sich durch den Einbau von raumtrennenden Wänden schaffen. „Zusätzlich sollte der reine Bereich kontrolliert mechanisch be- und entlüftet werden, wobei die Luft entsprechend gefiltert wird. Durch einen etwas höheren Luftdruck als im unreinen Bereich wird zusätzlich verhindert, dass über potenzielle Leckagen virenhältige Luft in den Raum eintritt.“
In Arztpraxen sorgt ein eigener Wartebereich für potenziell infektiöse Klienten für mehr Sicherheit. Auch hier kann man lüftungstechnisch eine virenfreie Umgebung in angrenzenden Räumen einrichten. „In Krankenhäusern ist die Trennung von infektiösen Klienten von den anderen gängige Praxis“, so Lorenz, der auch stark in diesem Bereich tätig ist. 

Gesetzliche Regelungen für Schutzmaßnahmen

Gesetzliche Bestimmungen regeln, welche Schutzmaßnahmen für die Benutzer der Räume (Mitarbeiter ebenso wie Kunden oder Patienten) gelten. Mittels Risikoanalyse bzw. Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, was es braucht. „Medizinische Einrichtungen müssen technisch so ausgerüstet und organisiert werden, dass sie auch in Zeiten von Epidemien und Pandemien ihre Funktion erfüllen können. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahmen auch einen positiven Effekt auf den Schutz vor „üblichen“ und bekannten Viren haben“, sagt Lorenz abschließend.

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