Aufgrund des großen Erfolges des Sanierungsschecks in den Vorjahren und dank intensiver Bemühungen der „Baupaktpartner“ (Bundesinnung Bau, Fachverband Steine Keramik, Gewerkschaft Bau-Holz und Global 2000) ist der Sanierungsscheck für die Jahre 2023/2024 neu und in erweitertem Umfang aufgelegt worden.

Die Förderbedingungen haben sich dadurch wesentlich verbessert: So beträgt z.B. beim Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus die mögliche Förderhöhe je nach Sanierungsart nun zwischen 3.000 und 14.000 Euro (davor zwischen 2.000 und 6.000 Euro). Weiters wurde der Prozentsatz der förderungsfähigen Kosten auf 50 Prozent erhöht (davor 30 Prozent). Das Hauptziel der Sanierungsförderungen ist nach wie vor eine Reduktion des Heizwärmebedarfs bedarfs, wobei sich die Anforderungen weiterhin am „klimaaktiv-Standard“ orientieren.

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Baulich relevante förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen sind nach wie vor u. a.:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Die Kombination des Sanierungsschecks als Bundesförderung mit bestehenden Landesförderungen ist möglich. Informationen zu derzeit verfügbaren Landesförderungen können auf der Internetseite der Kommunalkredit  eingesehen werden.
 

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen. Maßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn dafür Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionisten vorgelegt werden. Einreichungen sind seit Jahresbeginn möglich. 

Informationsblätter der Kommunalkredit zum Sanierungsscheck

  • Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus hier. 
  • Mehrgeschoßiger Wohnbau/Reihenhausanlage hier.

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