Einfachere Planung, weniger technische Vorgaben und geringere Baukosten: Niederösterreich plant ein Pilotprojekt zum Gebäudetyp E. Gemeinsam mit gemeinnützigen Bauvereinigungen soll untersucht werden, wie sich der Ansatz unter österreichischen Rahmenbedingungen umsetzen lässt. Vorgesehen ist eine wissenschaftliche Begleitung, um die Ergebnisse für den geförderten Wohnbau nutzbar zu machen.
Anregungen dafür holte sich eine Delegation der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Eigenheim Niederösterreich und des Landes bei einem zweitägigen Besuch in München unter der Leitung von Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Auf dem Programm standen Projektbesichtigungen im Kreativquartier und im Stadtteil Laim sowie Gespräche mit dem Verband der Wohnungswirtschaft Bayern (VdW Bayern) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Vereinfachungen sollen Baukosten senken
Der Gebäudetyp E bezeichnet keinen standardisierten Haustyp. Der Ansatz soll vielmehr Spielräume schaffen, um technische und bauliche Lösungen zu vereinfachen. In Pilotprojekten wird erprobt, auf welche Standards verzichtet werden kann, ohne wesentliche Qualitäts- oder Sicherheitsanforderungen zu beeinträchtigen.
Nach Angaben der ARGE Eigenheim Niederösterreich wurden bei den besichtigten beziehungsweise vorgestellten Projekten Baukosteneinsparungen von rund elf bis 16 Prozent erzielt. Die deutschen Projekte werden von der Technischen Universität Braunschweig wissenschaftlich begleitet. Untersucht wird, welche Vereinfachungen praxistauglich sind, von den Bewohnenden angenommen werden und tatsächlich Kosten sparen.
„Die Erfahrungen aus München zeigen uns, dass der Gebäudetyp E ein interessanter Ansatz sein kann. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen prüfen, wie wir einen solchen Ansatz auch in Niederösterreich in einem konkreten Pilotprojekt erproben können“, erklärt Christiane Teschl-Hofmeister, die als Landesrätin für den Wohnbau in Niederösterreich zuständig ist.
Rechtssicherheit als Voraussetzung
Darstellung können technische Normen im Streitfall zusätzliche Anforderungen begründen, auch wenn die Vorgaben der Bauordnung eingehalten wurden. In den Gesprächen in München hätten Wohnungsunternehmen und Ministerium daher dafür plädiert, die gesetzlichen Vorgaben der Bauordnung als verbindlichen Standard heranzuziehen und darüber hinausgehende Leistungen gesondert vertraglich zu vereinbaren.
„Wir brauchen in Österreich vor allem eine rechtssichere Lösung für die zivilrechtliche Seite. Es kann nicht das Ziel sein, dass Wohnbauträger zwar nach der Bauordnung korrekt planen und bauen, im Streitfall aber dennoch mit zusätzlichen Anforderungen aus technischen Normen konfrontiert werden. Hier braucht es Klarheit“, betont Christian Rädler, Obmann der ARGE Eigenheim Niederösterreich.
Die Interessenvertretung spricht sich deshalb ergänzend für ein Wohnbauforschungsprojekt des Landes aus. Dieses soll die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen untersuchen und konkrete Vorschläge für Österreich erarbeiten.
