„Fakt ist, dass weder Papier noch Formalismus den Schutz der Bauarbeiter vor Hitze gewährleisten.“ Mit dieser Aussage nimmt der österreichischen Baumeisterverband Stellung zur aktuellen Diskussion um den Hitzeschutz am Bau. „Ein voller Ordner mit Dokumenten und Formblättern hilft keinem Arbeitnehmer. Das ist Bürokratie ohne praktischen Mehrwert“, meint Obmann Robert Jägersberger. Der Verband erteilt zudem den Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Hitzefrei am Bau eine Absage. Dies sei unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich. „Solange die Bauunternehmungen trotz Hitze an ihre vertraglichen Verpflichtungen gebunden sind und die Mehrkosten bei Einstellung der Arbeiten zu tragen haben, ist ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei nicht realisierbar.“
Formale Verstöße
Die zuletzt medial kolportierten Verstöße gegen die Hitzeschutzverordnung bei Arbeiten im Freien seien „zu einem überwiegenden Teil formaler Natur und betreffen primär Dokumentationspflichten, nicht jedoch die tatsächlichen Hitzeschutzmaßnahmen“, so der Baumeisterverband. Konkrete Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer seien schon seit Jahren durch Rechtsvorschriften wie das Arbeitnehmerschutzgesetz, die Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung und die Verordnung optische Strahlung verbindlich und daher gelebte Praxis am Bau. „Die mit Jahresbeginn in Kraft getretene Hitzeschutzverordnung bei Arbeiten im Freien hat lediglich bewirkt, dass diese Schutzmaßnahmen nunmehr auch – bürokratisch aufwändig – dokumentiert werden müssen.“
„Die Mitarbeiter auf den Baustellen sind unser wichtigstes Kapital und schon alleine deshalb setzen die Bauunternehmungen alle praxisgerechten und sinnvollen Schutzmaßnahmen aus eigenem Antrieb bestmöglich um“, sagt Obmann Jägersberger weiter. Um hier ausreichend Möglichkeiten zu schaffen und die notwendige Flexibilität zu gewährleisten, müssten aus Sicht des Baumeisterverbands vor allem auch die Bauherren in die Pflicht genommen werden, die bereits in der Ausschreibung entsprechende Vorkehrungen treffen könnten – zum Beispiel durch großzügigere Zeitvorgaben oder Verzicht auf Pönalisierungen.
Kein Schutz vor Pönalen
Die von der BUAK angebotene Hitzefrei-Regelung mit einer 60prozentigen Abgeltung der direkten Arbeitskosten sei zwar im Einzelfall hilfreich, schütze aber nicht vor drohenden Pönalzahlungen oder Mehrkosten in Folge einer Verlängerung der Bauzeit. Abgesehen davon könne ein individueller Rechtsanspruch auf Hitzefrei in der Praxis schlichtweg nicht funktionieren. „Wie soll ein Bauunternehmer mit der Situation umgehen, wenn ein Teil der Belegschaft trotz Hitze mit voller Entlohnung weiterarbeiten will und ein anderer Teil seinen Rechtsanspruch auf Hitzefrei geltend macht? Bauen ist Teamarbeit und ein Team funktioniert nur, wenn es vollzählig zur Verfügung steht“, meint Jägersberger und gibt Einblick in die Praxis: „Oft genug haben Mitarbeiter aufgrund des 40prozentigen Verdienstentgangs kein Interesse, die Arbeit einzustellen. Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Arbeitnehmervertretungen bewusst sind, dass es hier innerhalb der Belegschaft durchaus unterschiedliche Interessenslagen gibt.“ Hitzige Debatten innerhalb der Belegschaft wären aus seiner Sicht damit vorprogrammiert.
Letztlich müsse es dem Arbeitgeber vorbehalten sein, im Einzelfall unter Einhaltung seiner gesetzlich verankerten Fürsorgepflichten und nach Maßgabe der bauvertraglichen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu entscheiden, wann die Arbeiten eingestellt werden.