Energiekostenzuschuss 1

EKZ 1: Voranmeldungsfrist für Q4 fixiert

Energie
07.03.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat den Start der Voranmeldungen des Energiekostenzuschusses 1 für das 4. Quartal mit 29. März 2023 festgelegt. Diesmal werden auch Wärme, Kälte und Dampf gefördert.
Von 29. März bis 14. April 2023 können energieintensive Unternehmen den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 anmelden.
Von 29. März bis 14. April 2023 können energieintensive Unternehmen den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 anmelden.

Mit dem Beschluss vom 31. Jänner 2023 wurde nicht nur der Energiekostenzuschuss 2 für alle Unternehmen auf Schiene gebracht, sondern auch der Energiekostenzuschuss 1, für energieintensive Betriebe, bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Ganz genau ging es beim EKZ 1 um das vierte Quartal, also den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022.

Die Grundlage dafür wurde mit der Novellierung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes (UEZG) geschaffen. Mit dem nichtrückzahlbaren Zuschuss werden 30 Prozent der erhöhten Energiekosten (Preisdifferenz zum Vorjahr) der energieintensiven Unternehmen bei Strom und Erdgas abgefedert. Zusätzlich werden für das Q4 auch Wärme, Kälte und Dampf als neue förderfähige Energieträger anerkannt. Für diese Energieformen gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas.

Fristgerechte Voranmeldung notwendig

Nun steht der Start für die Voranmeldungen des EKZ 1 für das Q4 fest: Sie können über das Austria Wirtschaftsservice (aws) von 29. März bis 14. April 2023 abgegeben werden. Die Antragsphase selbst ist von 17. April bis 16. Juni 2023. Den Termin dafür bekommen die Betriebe, wie schon bei der Energieförderung von Februar bis September 2022, vom aws zugeteilt. Voraussetzung für die Antragstellung ist wie gehabt die fristgerechte Voranmeldung.

Gefördert wird nach dem First come-first serve-Prinzip, das heißt das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Die Zuweisung des Antragzeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen.

Weitere Informationen unter: www.aws.at

Übersicht aller Varianten des Energiekostenzuschusses.
Übersicht aller Varianten des Energiekostenzuschusses.

Ablauf der Energiekostenförderung

  1. Voranmeldung: Die Frist für die Voranmeldung des Energiekostenzuschusses 1 für das Q4 ist von 29. März bis 14. April 2023
  2. Registrierung: Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager für die in der Voranmeldung bekanntgegebene(n) E-Mail-Adressse(n) anlegen.
  3. Feststellung der Energieintensität: Bei Unternehmen mit mehr 700.000 Euro Umsatz muss eine Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung einbezogen werden.
  4. Ermittlung der Förderbaren Kosten: unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung
  5. Antrag stellen: Der definitive Antrag muss im Zeitraum, der nach der Voranmeldung per E-Mail zugewiesen wurde (der Zeitraum ist erst nach Zuweisung im aws Fördermanager ersichtlich) gestellt werden. Außerhalb dieses Zeitraumes ist keine Antragstellung möglich.