Energie-Förderung

Energiekostenzuschuss 2 auf Schiene

Energiekosten
02.02.2023

Die Beschlüsse zur Erweiterung des Energiekostenzuschusses 1 und der Einführung des Energiekostenzuschusses 2 sind da. Für Kleinunternehmen gibt es ein Pauschalfördermodell.
Insgesamt stehen für den Energie-Schutzschirm für Unternehmen 7 Mrd. Euro zur Verfügung.
Insgesamt stehen für den Energie-Schutzschirm für Unternehmen 7 Mrd. Euro zur Verfügung.

Die Regierung ist beim Energie-Schutzschirm für Unternehmen um einen Schritt weiter: Der Nationalrat hat am 31. Jänner 2023 weitere Energiekosten-Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Regierungsparteien beschlossen den Energiekostenzuschuss 2 in der Höhe von 3,5 Mrd. Euro, mit dem allen heimischen Unternehmen ab 1. Jänner 2023 entlastet werden sollen. Fix ist auch, dass der Energiekostenzuschuss 1 für energieintensive Unternehmen bis Ende 2022 verlängert wird. Insgesamt sollen für die Entlastung bei den Energiekosten 7 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Absicherung des Wirtschaftsstandorts

Möglich wird das durch die Abänderung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetze. Damit will man absichern, dass die wachsenden Energiekosten für alle heimischen Betriebe, auch für kleine Unternehmen, zumindest teilweise abgefedert werden. Insgesamt eine Symptombekämpfung, wie Wirtschaftsminister Martin Kocher einräumte. Er betonte, dass es einer europäischen Lösung bedürfe, um das Marktdesign zu ändern. Um aber den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, sei es wichtig, den Energieschutzschirm aufzuspannen. Als Hauptziele der Maßnahmen nannte Kocher das Sichern von Arbeitsplätzen in Österreich und die Absicherung des Wirtschaftsstandortes.

FFG wickelt die Pauschalförderung ab

Der Energiekostenzuschuss 2 wird, so wie der Energiekostenzuschuss 1, von der Förderbank des Bundes, die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), abgewickelt. Es ist davon auszugehen, dass es für den Antrag, angelehnt an den Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe, eine Voranmeldungsphase geben wird.

Das Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmen, die eine Förderung von unter 2.000 Euro erhalten, wird jedoch von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) durchgeführt. Dabei würden die gleichen Transparenzrichtlinien wie beim Energiekostenzuschuss gelten. Eigentlich ist das Kerngeschäft der FFG die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung. Das soll auch so bleiben, für die Abwicklung des Pauschalfördermodells wurde das Aufgabengebiet einfach ausgeweitet. Der Grund dahinter: Die aws kann aus Kapazitätsgründen die pauschale Energieförderung nicht durchführen.

Die Anwendungsrichtlinien fehlen noch

Was es jetzt noch braucht sind die Anwendungsrichtlinie für die Beschlüsse, damit die Unternehmen wissen, wann und wie die Energiekosten-Förderung beantragt werden kann.

Für den Energiekostenzuschuss 1 bis Oktober 2022 haben im letzten Jahr rund 87.000 Unternehmen eine Voranmeldung abgegeben. Tatsächlich hätten aber nur etwas mehr als 2.000 Betriebe eine Antrag gestellt und bis Mitte Jänner erst 716 Unternehmen eine Auszahlung erhalten. Laut Marcus Arige, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Wien, wurden daher vom geschätzten Gesamtvolumen von 10,3 Mrd. Euro bisher nur 16 Mio. Euro ausbezahlt.