„Die neuen Regelungen treffen die Falschen.“ Edin Salihodzic hält mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg. Der Gründer des Wiener Steuerberaters Team 23 spricht die Novelle des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes an, die mit 1. Jänner in Kraft getreten ist: Strengere Haftungsregeln, zusätzliche Abzüge und mehr Kontrollen sollen Lohn- und Sozialdumping am Bau eindämmen. Doch viele in der Branche fürchten, dass die Maßnahmen nicht unbedingt jene treffen, die systematisch betrügen. „Die Novelle bedeutet vor allem eines: mehr Bürokratie“, meint ein oberösterreichischer Baumeister trocken.
Viele Kleine
„Die Falschen“, von denen Steuerberater Salihodzic spricht, sind aus seiner Sicht vor allem die kleinen Betriebe des Baugewerbes und des Handwerks. Salihodzic berät mit seinem Team vor allem Unternehmen aus der Baubranche. „Kaum eine Branche ist so stark von Subunternehmerstrukturen geprägt wie die Bauwirtschaft“, meint er. „Großprojekte werden regelmäßig entlang mehrstufiger Ketten abgewickelt – vom Generalunternehmer bis hin zu spezialisierten Kleinbetrieben.“
In diesen komplexen Strukturen entscheide sich, ob Regulierung tatsächlich wirke. „Wenn Haftung entlang der gesamten Kette verschärft wird, stellt sich die Frage, ob damit wirklich die richtigen Stellen adressiert werden“, sagt er.
Mehr Nachweispflichten
Für Unternehmen bedeuten die neuen Regelungen vor allem strengere Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie eine geringere Fehlertoleranz bei der Vertragsgestaltung. Auch die inhaltliche Prüfung von Vertragsverhältnissen rückt stärker in den Fokus – etwa bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung.
Bestimmte Verschärfungen betreffen dabei vor allem Betriebe außerhalb der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste). Der Hintergrund: Unternehmen ohne Eintrag auf dieser Liste gelten regulatorisch als risikoreicher und unterliegen daher strengeren Haftungs- und Abzugsregelungen. Dieser Mechanismus war ursprünglich zur Eindämmung von Scheinfirmen gedacht. Er trifft aber auch viele neu gegründete Unternehmen, da ein Eintrag in die HFU-Liste erst nach mehreren Jahren stabiler Geschäftstätigkeit möglich ist.
Von 25 auf 40 Prozent
Bei einer neuen Regelung, von der diese Betriebe betroffen sind, geht es um die Auftraggeberhaftung im Fall von Arbeitskräfteüberlassung: Bislang war vorgesehen, dass der Auftraggeber für Sozialversicherungsbeiträge und lohnabhängige Abgaben seiner Auftragnehmer im Ausmaß von 25 Prozent der Lohnsumme haftet. Dieser Satz wurde nun auf 40 Prozent erhöht.
Begründet wird diese Verschärfung damit, dass Ausfälle für den Staat vermieden werden sollen, wenn ein Unternehmen insolvent wird und Abgaben nicht mehr bezahlen kann. Die Auswirkung für die betroffenen Unternehmen, die die Arbeitskräfte überlassen, ist allerdings höchst unangenehm. Denn die Auftraggeber behalten den Haftungsbetrag ein. „In der Praxis führt das dazu, dass kleine Unternehmen den Staat vorfinanzieren müssen, obwohl sie selbst kaum Spielraum haben“, kritisiert der Salihodzic. „Das verschärft ihre Liquiditätsprobleme erheblich.“
Schneller unter Prüfungsdruck
Zudem, so der Steuerberater weiter, „geraten neue oder kleinere Unternehmen durch die Novelle schneller unter Prüfungsdruck – nicht unbedingt, weil sie häufiger betrügen, sondern weil sie formal noch nicht dieselben Voraussetzungen erfüllen wie etablierte Betriebe“, führt er aus. „Diese Betriebe stehen damit häufiger im Fokus der Prüfungen, obwohl sie meist deutlich weniger Marktmacht besitzen und nur begrenzten Einfluss auf Preis- und Vertragsgestaltung haben.“
Die Kontrollen erfolgen in der Praxis überwiegend dort, wo Leistungen tatsächlich erbracht werden – auf der Baustelle. Betroffen von der Novelle sind damit vor allem operative Subunternehmen. Salihodzic kritisiert, dass der wirtschaftliche Druck nicht erst vor Ort, sondern bereits im Vorfeld bei den Ausschreibungen und Vergaben entstehe: „Preisvorgaben großer Auftraggeber lassen oft nur geringe Margen zu und verschieben Risiken systematisch entlang der Wertschöpfungskette nach unten“, meint er. Während größere Marktteilnehmer regulatorische Anforderungen durch eigene Compliance-Strukturen abfedern könnten, stünden kleinere und mittlere Betriebe vor der Herausforderung, steigende formale Anforderungen mit begrenzten Ressourcen umzusetzen.
Druck entlang der Kette
Für Salihodzic bedeutet das: „Solange Projekte primär über den niedrigsten Preis vergeben werden, entsteht ein struktureller Druck entlang der gesamten Kette.“ Verschärfte Haftungsregeln würden vor allem das Risiko für jene Betriebe erhöhen, „die tatsächlich auf der Baustelle arbeiten – nicht unbedingt für jene, die die wirtschaftlichen Spielregeln vorgeben“.
Für den Steuerberater ist Sozialbetrug in der Bauwirtschaft selten ausschließlich das Ergebnis individueller krimineller Energie. Häufig entstehe er vielmehr in einem Umfeld aus intensivem Preiswettbewerb, komplexen Vertragsstrukturen und wirtschaftlicher Abhängigkeit innerhalb der Subunternehmerkette. Salihodzic: „Solange diese Rahmenbedingungen unverändert bleiben, besteht die Gefahr, dass sich Prüfungen vor allem auf jene Betriebe konzentrieren, die am unteren Ende der Wertschöpfungskette arbeiten.“
Früher ansetzen
Eine wirksame Betrugsbekämpfung müsse daher stärker an den strukturellen Ursachen ansetzen: „Effektive Kontrolle ist notwendig – aber wer Sozialbetrug wirklich bekämpfen will, darf nicht nur dort prüfen, wo gearbeitet wird. Kontrolle muss auch dort ansetzen, wo Preise festgelegt, Aufträge vergeben und Vertragsstrukturen geschaffen werden.“
