Wie sicher ist sicher?
Einbruchshemmung ist ein Dauerbrenner-Thema in den Medien und bei der Bevölkerung. Peter Schober und Martin Wieser von der Holzforschung Austria über richtige Beratung, Montagefehler und Praxistipps.

Vom vergitterten Fenster bis zur Sicherheitstür – es gibt viele unterschiedliche Maßnahmen zum Schutz gegen Einbrecher in den eigenen vier Wänden. Dabei ist Sicherheit eine sehr subjektive Angelegenheit – und eben oft eine Gefühlssache. Einen hundertprozentigen Schutz gegen Einbrecher gibt es in der Praxis aber ohnehin kaum – Experten sprechen deshalb in der Regel von Einbruchshemmung, statt von Einbruchsschutz. Die ÖNorm B 5338 regelt die Anforderungen an Fenster und Türen in insgesamt sechs Widerstandsklassen (WK 1 bis WK 6): Eine Türe der Klasse WK 1 bietet etwa Schutz gegen körperliche Gewalteinwirkung, Klasse WK 6 muss auch einen Täter, der leistungsfähige Elektrowerkzeuge einsetzt, eine gewisse Zeit lang abhalten können. Dabei ist nicht immer automatisch eine Tür oder ein Fenster mit der höchsten Widerstandsklasse sinnvoll. Wer Kunden etwa bei der Anschaffung einer neuen Sicherheitstür oder beim Nachrüsten berät, sollte deshalb beachten, dass das gewählte System zwar das (subjektive) Sicherheitsbedürfnis erfüllt, aber eben auch angemessen sein sollte. Was nutzt etwa eine WK 6-geprüfte Sicherheitstür, wenn im Notfall dann selbst die Feuerwehr nur mehr mühsam in die Wohnung kommt.
WIDERSTAND LEISTEN
„Bei Fenstern hat sich im Privatbereich WK 2 als Standard etabliert. Diese Klasse ist auch wirtschaftlich noch gut umsetzbar“, erklärt Peter Schober, Leiter der Abteilung Bautechnik der Holzforschung Austria (HFA). WK 2 entspricht etwa dem klassischen Gelegenheitstäter. Bei Wohnungseingangstüren im Privatbereich gilt hingegen WK 3 als Standard. „Ein Einbruchsversuch dauert im Schnitt etwa zweieinhalb Minuten – dann wird das Risiko zu groß“, sagt Martin Wieser, der bei der HFA für den Fachbereich Einbruchshemmung zuständig ist. Bei der Klasse WK 3 muss das Objekt fünf Minuten Widerstandszeit mit einem großen Brecheisen standhalten. WK 4 kommt bei Türen im Privatbereich seltener zum Einsatz und ist eher im Objektbereich üblich.
Am Standort in Stetten bei Korneuburg in Niederösterreich prüft die HFA Türen und Fenster im Hinblick auf die Einhaltung der Norm. Die Experten der Holzforschung sind aber auch häufig mit der Begutachtung bereits eingebauter, einbruchshemmender Türen und Fenster befasst und kennen deshalb viele Fragen, die bei der Umsetzung der Normen auftauchen, aus der Praxis.
DAS GESAMTSYSTEM ZÄHLT
Ein wichtiger Grundsatz, der sowohl bei der Planung der Sicherheitsmaßnahmen und auch bei der Montage zu beachten ist: Es zählt das Gesamtsystem – also das Zusammenspiel von Tür, Zarge, der Beschläge oder auch die Befestigung an der Wand. Einen wichtigen Faktor spielt deshalb die Auswahl des richtigen Montagesystems. „Es gibt etwa alte Pfostenstöcke aus Holz, über die man durchaus Alu- oder Stahl-Sanierungszargen montieren kann“, sagt Martin Wieser. „Wenn die Befestigung im Mauerwerk aber nicht mehr gut ist, muss man erst den entsprechenden Montageuntergrund schaffen.“ Auch die Festigkeit des umgebenden Mauerwerks spielt eine Rolle. Eine Herausforderung stellen dabei die heute immer häufiger eingesetzten Gipsständerwände dar – wobei die einschlägigen Hersteller mittlerweile geprüfte WK 3-Wände anbieten.
WARNPFLICHT
Wichtig für Tischler, die etwa Türblätter für bestehende, einbruchshemmende Zargen gemäß ÖNorm B 5330-8 liefern: Man muss auch das Vorgewerk prüfen! So gilt es etwa festzustellen, ob überhaupt eine einbruchshemmende Zarge eingebaut ist (z.B. Verstärkungen optisch identifizierbar) und die Zarge vollständig hinterfüllt ist. Ebenfalls ein häufig unterschätztes Thema ist die Maßkontrolle, ob die Falzluft zwischen Tür und Zarge stimmt. Je geringer dieser Spielraum, umso besser greifen die Verriegelungen – und umso schwieriger ist es für den Einbrecher, das Werkzeug anzusetzen. Für die Falzluft ist der in der Montageanleitung freigegebene Wert einzuhalten, in der Regel drei bis vier Millimeter. Beim Einbau eines Sicherheitssystems gilt es unbedingt die mitgelieferte Montageanleitung zu beachten. Diese ist ein vorgeschriebener Teil des Prüfberichts. Entspricht die tatsächliche Einbausituation nicht der geprüften Vorlage, steigt im Fall des Falles die Versicherung schnell einmal aus der Haftung aus.