Wie stehen Sie zur Wiedereinführung der Zweckwidmung im Zuge der Wohnbauoffensive?

Erstrebenswert: Die Wohnbauförderung wird aus Landesmitteln finanziert, einerseits aus Rückflüssen früher gewährter Kredite, andererseits aus dem zusätzlich zur Verfügung gestellten Budget. In Tirol ist die finanzielle Lage des geförderten Wohnbaus verglichen mit anderen Bundesländern sehr positiv, da die Landesregierung in den vergangenen Jahrzehnten stets die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt hat, um ein bedarfsgerechtes Wohnbauvolumen zu garantieren. Somit können in Tirol alle anstehenden Bauvorhaben ohne Wartezeiten gefördert und damit umgesetzt werden. Die Zweckbindung von Bundesmitteln ist für eine langfristige Finanzierung der Wohnbauförderung vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Land keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellt. Grundsätzlich ist daher die Zweckwidmung für die langfristige WBF-Finanzierung erstrebenswert. Da diese in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt und im Rahmen des Finanzausgleichs zu regeln ist, wurde in der in der letzten Wohnbauförderungsreferentenkonferenz von den ressortverantwortlichen Regierungsmitgliedern aller Bundesländer ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst.