(Bau)Recht haben auf Knopfdruck

29.10.2019

Neu, besser und schneller ist die neue Version der Online-Plattform www.baurechtfilter.at. Hier können sich Betriebe und Behörden künftig darüber informieren, welche OiB-Richtlinien und Bestimmungen des Kärntner Baurechts für die jeweiligen Bauvorhaben gelten.

Das Baurecht ist eine komplexe Materie: Bei Bauvorhaben müssen neben dem Kärntner Baurecht auch die jeweils aktuellen OiB-Richtlinien beachtet werden. Um einen Überblick über die gesamten rechtlichen Vorgaben zu bekommen, hat die Landesinnung Bau bereits vor fünf Jahren www.baurechtfilter.at entwickelt. Mitte Oktober wurde nun die überarbeitete Version des Online-Portals präsentiert. Projektleiter Hans Steiner zu den Neuerungen: „Besonders wichtig war uns die mobile Nutzbarkeit. Man kann mit dem Smartphone die gesamten Richtlinien abfragen – und die jeweiligen Entscheidungen von Sachverständigen gleich mit dazu. Um es so unkompliziert wie möglich zu halten, haben wir außerdem auf eine Registrierungspflicht verzichtet. Man kann also direkt in das Portal einsteigen.“

Herzstück des neuen Baurechtfilters ist das zentrale Suchfeld: Es wurde mit allen Begriffen der Texte hinterlegt und bringt zusätzlich fachspezifische Suchvorschläge. In der Suchvorschläge-Box werden zusätzlich Begriffe alphabetisch vorgeschlagen, die in den Quellen besonders häufig vorkommen. Alle Treffer werden in einer gegliederten Liste angezeigt. „Man muss also nicht lange überlegen, sondern kann einfach „Überdachung“ oder „Barrierefreiheit“ als Suchbegriff eingeben – und bekommt dann einen schnellen Überblick über alle Richtlinien und Gesetze“, so Steiner. Sein Appell an Branchenkollegen: „Jetzt kommt es darauf an, dass dieses Tool auch genutzt wird. Es kann unsere Arbeit wesentlich erleichtern – und je mehr damit arbeiten, desto besser wird es funktionieren.“

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Landesinnungsmeister Robert Rauter ist mit dem Ergebnis mehr als zufrieden: „Unser Ziel war es, für Betriebe und Behörden eine Plattform zu schaffen, auf der sie sich mit wenigen Klicks über alle wichtigen Vorgaben informieren können. So bekommen alle Beteiligten einen Überblick über die Rechtsgrundlage.“

Redaktion

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