Bauwerksbegrünung erhält eigenes Sachverständigen-Fachgebiet
Mit der Einführung des neuen Sachverständigen-Fachgebietes „Dach- und Fassadenbegrünung“ in der Fachgruppe 30,00 „Pflanzen“ wird spezialisierte Expertise sichtbar gestärkt und ein wichtiger Schritt für Qualität, Rechtssicherheit und die grüne Bauwende gesetzt.
Mit dem Wachstum von begrünten Dächern und Fassaden wächst auch der Bedarf an qualifizierten Expert*innen, die Planung, Ausführung und Bewertung von Begrünungssystemen fachlich fundiert beurteilen können. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde kürzlich das neue Sachverständigen-Fachgebiet „Dach- und Fassadenbegrünung“ innerhalb der Fachgruppe 30,00 „Pflanzen (Aufzucht, Produkte, Wertermittlung)“ geschaffen. „Damit wird die spezifische Expertise in diesem zentralen Themenfeld erstmals eigenständig abgebildet und sichtbar gestärkt. Das Fachgebiet Dach- und Fassadenbegrünung wird in seiner Eigenständigkeit deutlich sichtbar gemacht“, freut sich das Team von Grünstattgrau.
Technische und rechtliche Anforderungen steigen
Neue Normen, innovative Materialien, komplexe Systemaufbauten sowie rechtliche Rahmenbedingungen erfordern spezialisiertes Fachwissen, das über klassische gärtnerische oder landschaftsplanerische Kompetenzen hinausgeht. „Dach- und Fassadenbegrünung wurden aus dem bestehenden Fachgebiet ,Gartengestaltung, Grünflächengestaltung (inkl. Friedhofsgärtnereien)‘ ausgegliedert und eine neue Fachgruppe geschaffen. Ein wichtiger Schritt, den wir sehr unterstützen“, sagt Susanne Formanek von Grünstattgrau – das im Jahr 2026 übrigens sein zehnjähriges Bestehen feiert.
Mehr Qualität und klare Zuständigkeiten
Mit der Aufnahme als eigenes Fachgebiet wird die Dach- und Fassadenbegrünung nicht länger als Nebenthema behandelt, sondern als hoch spezialisiertes Fach mit eigenen Qualitäts- und Bewertungsmaßstäben anerkannt. Für Auftraggeber*innen, Fachplaner*innen, ausführende Betriebe und Gerichte wird mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit geschaffen.
Besonders relevant ist diese Entwicklung im Hinblick auf die überarbeitete ÖNorm B 1131, die in Kürze vorgestellt wird. „In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass es vorkommt, dass Begrünungen nicht normgerecht geplant und ausgeführt werden – sei es aufgrund fehlender Fachkenntnis oder durch starken Preisdruck. Die Folgen sind Mängel, Reklamationen und rechtliche Auseinandersetzungen. Gut ausgebildeten Sachverständigen kommt in diesem Kontext eine zentrale Rolle zu. Sie beurteilen die fachgerechte Planung und Ausführung, bewerten Schäden und Mängel und schaffen eine fundierte Entscheidungsgrundlage – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht“, erläutert Susanne Formanek.
Wie wird man Sachverständige/Sachverständiger für Dach- und Fassadenbegrünung?
Die Aufnahme als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständige*r erfolgt in Österreich über das jeweils zuständige Oberlandesgericht (OLG).
Zu den Voraussetzungen zählen insbesondere:
- eine einschlägige fachliche Ausbildung,
- Berufserfahrung,
- vertiefte Spezialkenntnisse im Fachgebiet sowie
- persönliche Eignung, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
Das Zulassungsverfahren umfasst eine formelle Antragstellung, die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie mündliche Fachgespräche vor einer Kommission. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Beeidigung und die Eintragung in die bundesweite Sachverständigenliste.
Weiterbildung als entscheidender Erfolgsfaktor
Da sich Normen, Produkte und technische Lösungen laufend weiterentwickeln, gewinnt kontinuierliche Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Grünstattgrau bietet branchennahe, praxisorientierte Weiterbildungsangebote an, um aktuelles Wissen zeitnah in die Sachverständigentätigkeit zu integrieren und die Qualität langfristig zu sichern.
Eingetragene Sachverständige im Fachgebiet Dach- und Fassadenbegrünung findet man hier.
(bt)



