Erläuterungen des IFB zur ÖNorm B 3691
Praxisrelevante Details aus der ÖNorm B 3691 Planung und Ausführung von Dachabdichtungen (Ausgabe 1. 12. 2012), zusammengefasst von den Spezialisten des Instituts für Flachdachbau und Bauwerksabdichtung.

Im Bezug auf die – nicht unwichtige – Dimensionierung von Entwässerungseinrichtungen verweist die ÖNorm B 3691 primär auf die ÖNorm B 2501 Entwässerungsanlagen für Gebäude – ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung Ausgabe 1. 7. 2002 und auf die EN-12056-3 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung. Eine Dimensionierung (Höhe/Breite/Länge) von Entwässerungseinrichtungen erfolgt nur bei jenen Entwässerungsrinnen (Rigol), die vorwiegend gemäß ÖNorm B 3691 im Bereich von Türschwellen oder Wandhochzügen mit reduzierten Anschlusshöhen eingebaut werden.
Der Notablauf
Die ÖNorm B 3691 fordert bei nach innen zu entwässernden Dachflächen mindestens zwei Abläufe oder aber mindestens einen Ablauf und einen Notablauf pro Dachfläche. Dies ist insofern zu interpretieren, als dass eine Dachfläche mit nur einem einzigen Entwässerungsablauf (bei innenliegenden Entwässerungen, wo die Dachfläche durch z. B. Brüstungsmauer und oder Wandhochzüge oder dergleichen begrenzt wird) nicht zulässig wäre, sofern durch einen Wasseranstau das Wasser z. B. über Anschlüsse in das Bauwerk eindringen könnte. Der zweite Ablauf oder „Notablauf“ müsste dann, wenn quasi der erste Ablauf verstopft wäre, aktiv werden. Dieser zweite Ablaufgully oder Notablauf (z. B. Speier durch die Brüstung) stellt somit den Sicherheitsablauf dar, der die Ableitung der gesamten örtlich anzusetzenden Berechnungsregenspende sicherstellt.
Der Begriff des Notablaufs steht jedoch auch für die „Ableitung des Jahrhundertregenereignisses“. Darunter ist zu verstehen, dass über die Notabläufe ein alle 100 Jahre auftretendes Starkregenereignis „rückstaufrei“ vom Bauwerk geleitet werden muss. Über die tatsächliche Größe (und somit auch sinnvolle Anzahl) der Notabläufe, die das Jahrhundertregenereignis abzuleiten haben, wird zurzeit in Fachausschüssen diskutiert. Es kursiert die Fachmeinung (und die ist zurzeit auch Baupraxis), dass Notabläufe die gesamte Jahrhundertregenmenge (Berechnungsregenspende inklusive) ableiten müssten, was zu erheblicher Überdimensionierung der Notabläufe führt.
Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob es nicht eher der Praxis entspräche, dass der Notablauf nur die Differenz zwischen Bemessungsregen- und Jahrhundertregenspende abzuleiten hätte, was zu wirtschaftlichen und optisch vertretbaren Notablauföffnungen in beispielsweise den Dachbrüstungen führen würde.
Planungs- und Verarbeitungsempfehlungen
In Abhängigkeit der Konstruktion und Tragfähigkeit des Flachdachs ist eine Entwässerung immer am Dachtiefpunkt vorzusehen. Die Position muss weiters so bestimmt werden, dass kein Wasseranstau die Belastung des Daches überschreiten könnte und kein Wasser über zum Beispiel Verbindungsstellen in das Dach einzudringen vermag.
Wenn keine örtlichen statistischen Daten über Regenspenden existieren, ist jene Berechnungsregenspende als Basis für die Berechnung zu wählen, die den örtlichen klimatischen Gegebenheiten und/oder den nationalen und regionalen Vorschriften und den technischen Regeln entspricht. Hierzu ist die Tabelle 1 Berechnungsregenspende aus der ÖNorm EN 12056-3 zu berücksichtigen. Die ÖNorm B 2501 gibt wiederum an, dass als Mindestwert für die Berechnungsregenspende 0,030 l/(sm2) anzusetzen sind. Dies entspricht der fünfminütigen Kurzregenspende, die nach Untersuchungen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik Wien auch als Bundesdurchschnitt festgelegt wurde. Sofern örtliche Regenspenden diese Berechnungsregenspende übersteigen, sind die erhöhten örtlichen Regenspenden für die Entwässerungsdimensionierung heranzuziehen.
Insbesondere bei Dachterrassen wird häufig der Fehler gemacht, dass ein Regenwassereinlauf in der Gehbelagsoberfläche nicht ermöglicht wird. Grundsätzlich ist zu beachten, dass in jeglicher Gehbelagsoberfläche ein sogenannter „Terrassenbausatz“ in das Grundgully-/Aufstockelement eingebaut werden muss. Es ist jedenfalls sicherzustellen, dass von der Gehbelagsoberfläche Niederschlagswasser direkt in den Entwässerungsgully einsickern kann und sich nicht erst den Weg über Pflasterplatten- oder Pflastersteinfugen in Richtung Entwässerungsgully suchen muss. Dies würde bei Starkregenereignissen zu unzulässiger Stauwasserbelastung auf der Dachterrassenfläche führen.
Weiters ermöglicht der Terrassenbausatz die Wartung und Reinigung des Terrassenablaufs. Zu beachten ist, dass auch bei Holzlattenrostkonstruktionen eine Öffnung vorzusehen ist, um zumindest die Reinigung des Entwässerungablaufs zu ermöglichen, ohne dass großflächig die Holzlattenrostkonstruktion demontiert werden muss (siehe Bilder). Der Mindestabstand von Abläufen beträgt im Regelfall 50 Zentimeter von anderen Bauteilen wie z. B. Wandanschlüssen, Bewegungsfugen oder Dachkanten. Maßgebend ist die äußere Begrenzung des aufgehenden Bauteils bzw. der äußere Rand des Rohres oder der Rand des Ablauftopfes. Als Ausnahme sind vorgefertigte Dachabläufe, die einen Einbau direkt im Hochzug bzw. Dachrand vorsehen, zu betrachten. Bei zweiteiligen Dachabläufen (Einbindung in Dampfsperre und Dachabdichtung) sind diese beiden Ablaufelemente rückstausicher miteinander zu verbinden sowie dicht an die Fallrohre anzuschließen.
Wärmegedämmte und/oder beheizbare Dachabläufe sind oberhalb von beheizten oder genutzten Räumen vorzusehen. Wichtig ist, dass durch mindestens 20 Millimeter tiefes Absenken der Anschlussflansche unter die Abdichtungsebene der Gully den Tiefpunkt darstellt.