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    Feststellungsklage bei unklarer Höhe der Sanierungskosten

    Der OGH befasste sich mit der Frage, ob eine Feststellungsklage zulässig ist, wenn die Höhe der Sanierungskosten unklar ist.

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    Leuchtende Farben

    Die Technologie des hochwertigen Digitaldrucks auf Basis keramischer Farben hat sich in den letzten Jahren enorm weiterentwickelt.

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    Manche drehen am Rad

    Johann Marchner, Geschäftsführer von Wienerberger Österreich, über Digitalisierung, die aktuelle Marküberhitzung und Klimaziele.

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    Es wird eng am Glasmarkt

    Die Glasbranche schien bis jetzt ganz gut durch die Materialkrise zu kommen. Doch auch am Glasmarkt spitzt sich die Lage deutlich zu.

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    „Historische Dachsanierungen verlangen Begeisterung”

    Ing. Walter Schlenkert erzählt von den Anforderungen und Herausforderungen bei historischen Dachsanierungen.

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    Überarbeitetes LSDBG

    Aufgrund eines Urteils des EuGH aus dem Jahr 2019, das die Strafdrohungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDBG) zum Teil als unverhältnismäßig und unionsrechtswidrig gewertet hat, musste dieses überarbeitet werden. In der Novelle, die Mitte Juli beschlossen wurde und im Herbst in Kraft treten soll, wurde das Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafen abgeschafft. Die Reaktionen sind gespalten. Neue Regelungen Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde die vorgelegte Novelle des LSDBG beschlossen. Eckpfeiler ist die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen für Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen. Konkret sollen die Strafen künftig unter Berücksichtigung verschiedener ­Kriterien gestaffelt werden. Demnach sollen Geldbußen von bis zu 250.000 Euro für Unterentlohnung drohen, wenn die Summe des vorenthaltenen Entgelts über 100.000 Euro liegt. Ist die Unterentlohnung bewusst erfolgt und wurde den Beschäftigten durchschnittlich mehr als 40 Prozent des Entgelts vorenthalten, steigt die Strafdrohung auf 400.000 Euro. Bei ­geringerer Schadens­höhe bzw. voller Kooperation des Arbeit­gebers sollen die Maximalstrafen hingegen sinken. Wer Lohnunterlagen nicht bereithält oder übermittelt bzw. Lohnkontrollen vereitelt, muss laut Entwurf mit Strafen bis zu 20.000 bzw. 40.000 Euro rechnen. Davon sind grundsätzlich auch Arbeitnehmer*innen betroffen. Auch Verstöße gegen Meldepflichten in Zusammenhang mit der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte…

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    45,37 Millionen Strafe für Baukonzern

    Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt einen weiteren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße, diesmal gegen die Strabag.

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    Voll Holz Liebe rettet Tischlerei Pröll

    Bei Voll Holz Liebe ist der Name Programm: Der neue Betrieb rettete die 114 Jahre alte Tischlerei Pröll vor dem Aus.

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    Zwischen Tradition und Innovation

    Seit 2001 führt Elisabeth Scharler die familieneigene Tischlerei in Unterfladnitz.

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    Komplexer Baustoff Glas

    Beim ersten Online-Facharbeiterseminar referierten drei Sachverständige live aus der Glasfachschule Kramsach.