Mineralwolle fachgerecht entsorgen

FMI
23.04.2019

 
Ein Gutachten der Montanuniversität Leoben belegt, dass es für eine praxistaugliche Regelung für Mineralwolle-Entsorgung eine eigene Schlüsselnummer und eine Ausnahme vom Deponierungsverbot braucht.
v.l. Rechtsanwalt David Suchanek, FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger, Universitätsprofessor Roland Pomberger und Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbands Thomas Kasper.
v.l. Rechtsanwalt David Suchanek, FMI-Vorstandsvorsitzender Udo Klamminger, Universitätsprofessor Roland Pomberger und Vorsitzender des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbands Thomas Kasper.

Bereits im November vergangenen Jahres hat die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) auf das Entsorgungsdilemma rund um Mineralwolle in Österreich aufmerksam gemacht. Danach werden hierzulande Asbestabfälle, Asbeststäube und andere Mineralfasern mit asbestähnlichen Eigenschaften und Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Eigenschaften unter ein und derselben Schlüsselnummer zusammengefasst, „obwohl dafür aus wissenschaftlicher Sicht keine Veranlassung existiert und es zudem den allgemeinen Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft widerspricht“, wie Universitätsprofessor Roland Pomberger, Leiter des Lehrstuhls für Abfallverwertungstechnik an der Montanuniversität  bereits im November feststellte. Eine nun von ihm abgeschlossene Forschungsarbeit kommt zu dem Schluss: Aus fachlicher Sicht sind für eine praxistaugliche Lösung eine eigene Abfallart (Schlüsselnummer) für gefährliche („alte“ = vor 1996 hergestellte) Mineralwolleabfälle und eine Ausnahme vom  Deponierungsverbot nach Deponieverordnung erforderlich.  „Mineralwolle und Asbest und somit auch Mineralwolleabfälle und Asbestabfälle unterschieden sich aus chemischer, physikalischer, mineralogischer und anwendungstechnischer Sicht grundlegend voneinander. Sie unter ein und derselben Schlüsselnummer zusammenzufassen, macht keinen Sinn“, so Pomberger.

Ganzheitliche Lösung gefordert

Laut FMI-Vorstandsvorsitzenden Udo Klamminger fallen aufgrund dessen deutlich höhere Kosten an, die beim bis zu 14-fachen des früheren Preises  liegen. Dies treffe nicht nur Großunternehmen, sondern überwiegend mittelständische Betriebe. Zudem würden der Preiserhöhung mit großer Wahrscheinlichkeit Umsatzrückgänge folgen. „Nur eine ganzheitliche Lösung stellt sicher, dass die Entsorgungskosten für öffentliche und private Bauherren nicht explodieren und somit auch die Sanierungsrate nicht weiter sinkt“, sagt Klamminger. Aus Sicht der Mineralwolleindustrie kann eine solche Lösung nur eine eigene Schlüsselnummer für Mineralwolleabfälle und eine Ausnahme vom Deponierungsverbot sein.

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