Deponieverbot

Keine Not trotz Deponieverbot

Abfallwirtschaft
03.11.2023

In wenigen Wochen gilt es: Mit 1. Jänner 2024 tritt in Österreich ein Deponieverbot für wichtige Baustoffe in Kraft. Das muss aber nicht zwangsläufig zu höheren Kosten führen.

Es ist seit langem bekannt, aber längst nicht jedem bewusst: In wenigen Wochen tritt in Österreich ein Deponieverbot für wichtigen Baustoffe in Kraft. Mit 1. Jänner 2024 dürfen unter anderem Betonabbruch, Asphalt, Straßenaufbruch, Technisches Schüttmaterial oder Gleisschotter nicht mehr auf einer Deponie gelagert werden, sondern müssen recycelt werden.

Aus Sicht von Martin Car, Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV) und der Europäischen Quality Association for Recycling (EQAR), ist dies für die Bauwirtschaft kein Grund zur übertriebenen Sorge. Denn die Bauwirtschaft verfüge über die notwendigen mobilen und stationären Recycling-Anlagen, um die Aufbereitung durchzuführen: „Da es weit mehr stationäre Baustoff-Recycling-Anlagen gibt als Baurestmassendeponien, sollte der Umstieg also problemlos erfolgen können“, meint Car. Nachsatz: „Wenn sich die Unternehmer rechtzeitig darauf einstellen.“

Zwei Drittel wissen es nicht

Und genau hier gibt es ein Problem. Das zeigt die aktuelle Umfrage für diese Ausgabe der BZ. Satte 68,3 Prozent der befragten Unternehmen ist nicht bewusst, dass ab 1. Jänner 2024 das Deponieverbot in Kraft tritt. Dementsprechend hoch, mit 56,1 Prozent, ist dann auch der Anteil jener Befragten, die noch nicht wissen, wie sie das Deponieverbot umsetzen sollen. Immerhin: 36,6 Prozent geben an, dass sich für sie nichts ändern wird, da sie die betroffenen Baustoffe bislang schon recycelt haben. Für viele Bauunternehmen stellt sich nun die Frage, wo sie kurzfristig kostengünstige Aufbereitungsanlagen finden können. Hier bietet der BRV wertvolle Unterstützung: Über dessen Homepage (www.brv.at) können die Unternehmen die nächstgelegen regionale Baustoff-Recycling-Anlage finden.

Das Deponieverbot ist aus Sicht von Experten ökologisch und ökonomisch sinnvoll: So kann beispielsweise aus Asphaltgranulat ein Zugabematerial für Heißmischanlagen erzeugt werden, aus Betongranulat wiederum Beton oder Hochbauabbruch (Mauerwerk) technische Schichten oder Verfüllbaustoff. Mauerwerk und Gips kann zwar auch nach dem 1. Jänner 2024 zur Deponie gebracht werden. Allerdings ist für 2024 eine Recycling-Gipsverordnung geplant, die dann die Trennung von Gipsplatten verlangen wird. Bodenaushub ist ebenfalls noch nicht betroffen – aber auch das könnte sich rasch ändern. Zumal Bodenaushub eine sehr gute Quelle für Recycling-Baustoffe bildet.

58,5 Prozent der Teilnehmer*innen an der aktuellen BZ-Umfrage erwarten, dass durch die Umsetzung des Deponieverbots die Kosten für ihr Unternehmen steigen werden. Das muss aber nicht zwangsläufig so sein. Denn auf vielen Baustellen wurden auch bislang schon aus rechtlichen Gründen und aus Kostengründen eine Trennung der Baurestmassen auf der Baustelle durchgeführt. Da allerdings einen Teil der Abbruchmaterialien auf die Deponie ging, wurde die Trennung oftmals nicht sehr konsequent durchgeführt. „Nun sollte jedes Bauunternehmen ihre Arbeiter unterweisen und klar eine stoffstromreine und schadstofffreie Fraktion“ der vom Deponieverbot betroffenen Materialien „in Mulden oder Containern sammeln“, meint BRV-Geschäftsführer Car. Dies können sich durchaus positiv auf die Kosten auswirken.

Car verweist darauf, dass bei der Deponierung bislang die sogenannte „Alsag-Abgabe“ von 9,20 Euro pro Tonne Baustoff anfiel. Diese Abgabe entfällt bei der Verwertung. Der Recycling-Betrieb, so Car weiter, führe zwar teilweise zu Mehrkosten – beispielsweise für die Umweltanalyse – in vielen Fällen sei es dennoch möglich, „billiger bei den Aufbereitern als bei den Deponien die Materialien abgeben zu können“.

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