Sicherheit beim Gerüstbau

Neue ÖNorm soll Lücke schließen

Gerüst
09.09.2023

 
Sicherheit und Zuverlässigkeit sind zentrale Anforderungen im Bauwesen, und gerade bei ­temporären Konstruktionen wie Gerüsten dürfen keine Kompromisse gemacht werden. Die neue ÖNorm EN 17964 schließt eine Lücke.
ÖNorm - Sicherheit im Gerüstbau

Auf Baustellen erheben sich nicht nur Bauwerke, sondern auch Gerüste – temporäre Skelette, ohne die Projekte aller Größen nur schwer umsetzbar wären. Die Baubranche bekommt nun eine aktualisierte Regelung, die selbst den Anforderungen an kleinste, mobile Arbeitsplattformen gerecht wird und die auch eine Lücke schließt. Die neue ÖNorm EN 17964 ist eine Antwort auf eine Entwicklungsdissonanz: Während Normen für fahrbare Arbeitsbühnen mit einer Höhe von 2,50 m bis 12 m bereits seit der EN 1004:2004 festgelegt sind, klaffte für niedrigere Konstruktionen bislang eine Lücke. Erst die Ausdehnung der Mindesthöhe ab 0 m durch die EN 1004-1:2020 brachte diese Minitürme ins Blickfeld.

Feintuning

Die Einführung der neuen Norm ist nicht nur ein bürokratisches Feintuning. Sie trifft auf die realen Bedingungen eines Marktes, auf dem mobile Arbeitsplattformen mit einer maximalen Höhe von 2,0 m omnipräsent sind. Und sie adressiert die spezifischen Anforderungen dieser Konstruktionen: Eingerichtet für den Einsatz durch eine einzige Person, aus vorgefertigten Elementen konstruiert und auf eine durch die Bauart begrenzte Plattformhöhe von bis zu 2,0 m beschränkt.
Doch nicht nur die Höhe zählt. Fahrbare Arbeitsplattformen sind sowohl für den Innenbereich als auch für den Außenbereich konzipiert. Ihr Einsatz ist jedoch auf Bedingungen begrenzt, bei denen der äquivalente dynamische Druck, einschließlich Böen, weniger als 0,1 kN/m² beträgt. Ein kalkuliertes Risiko, das nun eine regulatorische Basis hat. Die ÖNorm EN 17964 harmoniert mit den Anforderungen der Richtlinie des Europäischen Rates 2001/45/EU, die temporäre Arbeiten in der Höhe behandelt.

Blick in die Details der ÖNorm EN 74-1

Gerüste machen oft den Unterschied zwischen einem erfolgreichen Bauprojekt und einer Kata­strophe aus. Hier tritt die im Vorjahr aktualisierte ÖNorm EN 74-1 ins Rampenlicht, eine Norm, die den Gerüstbau in der Baubranche strafft und sicherer macht. Im Kern legt die ÖNorm EN 74-1 klare Standards für die Materialien und Prüfverfahren von Rohrkupplungen, Zentrierbolzen und Fußplatten fest. Die Regeln sind streng: Alle Komponenten müssen aus Stahl oder Gusseisen bestehen und den Europäischen Normen für den Bau entsprechen. Zudem sind diese Teile speziell gegen atmosphärische Korrosion zu schützen. Eine Zink­überzug-Dicke von 15 Mikrometern ist die neue Spielregel, und sie entspricht der Klasse C2 nach EN 12811-2:2004, 8.1.
Die Norm geht sogar so weit, die Auswertung der Versuchsergebnisse präzise vorzuschreiben. Unabhängige Dritte – seien es Einzelpersonen oder spezialisierte Prüfstellen – müssen die Bewertung der Materialtests durchführen.

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