KV Metallgewerbe: 2,5 Prozent mehr Lohn
Für die 110.000 ArbeiterInnen und 17.000 Lehrlinge des Metallgewerbes ist am 2. Dezember eine Einigung erzielt worden. Der Mindestlohn wird in zwei Etappen auf 2.000 Euro erhöht.

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die mehr als 110.000 ArbeiterInnen und die rund 17.000 Lehrlinge des Metallgewerbes ist in der dritten Verhandlungsrunde am 2. Dezember ein Abschluss erzielt worden. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden ebenso wie die Ist-Löhne um 2,5 Prozent erhöht. Der niedrigste Mindestlohn wird in zwei Etappen (1. Jänner 2020 und 1. Jänner 2021) auf 2.000 Euro angehoben. Das bedeutet eine Erhöhung der untersten Lohngruppen um 3,11 bzw. 3,03 Prozent. Dies teilte die Gewerkschaft PRO-GE in einer Aussendung mit. „Dieser wichtige Abschluss bringt ordentliche Reallohnsteigerungen für die Beschäftigten. Vor allem das kräftige Plus bei den niedrigen Einkommen stärkt die Kaufkraft“, erklärt PRO-GE-Vorsitzender Rainer Wimmer.
Die Lehrlingsentschädigungen steigen um 2,5 Prozent. Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 Prozent erhöht. Die Nachtarbeitszulage und die Schichtzulage für die dritte Schicht steigen sogar um 6,64 Prozent. Ebenso gibt es die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, statt der Ist-Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit zu vereinbaren. Für 2020 sind dies mindestens drei Stunden und 45 Minuten pro Monat. Voraussetzung für diese individuelle Freizeitoption ist eine Betriebsvereinbarung.
Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags Metallgewerbe betrifft mehrere verschiedene Berufsgruppen wie etwa Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.
KV Metallgewerbe
Der neue Kollektivvertrag für das Metallgewerbe gilt ab 1. Jänner 2020 und hat folgende Eckpunkte:
- KV-Lohnerhöhung: +2,5%
- Ist-Lohnerhöhung: +2,5%
- Neuer Mindestlohn: 1.941,24 Euro
- Ab 1. Jänner 2021: neuer Mindestlohn 2.000 Euro
- Lehrlingsentschädigung: +2,5%
- Zulagen und Aufwandsentschädigungen: +2,5% (+6,64% Nachtarbeitszulage und Schichtzulage/dritte Schicht)
- Freizeitoption