Sachverständigen-Praxis

Handwerk unter Druck

Flachdach
15.12.2020

Sachverständiger Gerhard Freisinger warnt vor vorprogrammierten Schadensfällen, die im Winter unter Zeitdruck entstehen und liefert Lösungen.

Das Jahr 2020 hat uns schon im Frühjahr, gerade zum Saisonstart, mit der Covid-19-Pandemie kalt erwischt. Nach Klärung der Situation und Notwendigkeiten, wie Geboten und Verboten, konnte wieder mit der Leistungserbringung begonnen werden. Einige der Kollegen standen vor dem Problem, dass die im ersten Moment der nicht klaren Bestimmungen in Kurzarbeit geschickten Mitarbeiter so gar kein Interesse hatten, die Arbeit wieder aufzunehmen. Nicht wenige der Kollegen fragten an, ob ich ausgebildetes Personal zur Verfügung hätte. Natürlich hatte ich nicht. Die IFB bildet zwar in Eggersdorf bei Graz aus, aber einen Rucksack mit fertigen Facharbeitern oder auch nur qualifizierten Helfern habe ich natürlich nicht. Jedes Unternehmen bzw. das AMS entsendet Personen zur Ausbildung, diese sind in einem Arbeits- oder Stiftungsvertrag gebunden. Also nicht frei zur Verfügung.

Aber viel belastender war, dass auch die Ausbildung nicht möglich war. Gerade zum Kursbeginn kam der erste Lockdown, also hieß es warten. Als erste Ausbildungsstelle im beruflichen Umfeld durften wir mit Anfang April mit einer reduzierten Personenanzahl mit der Ausbildung, natürlich unter Einhaltung aller Vorsichtmaßnahmen, wie Fiebermessen, Händedesinfektion und Maske, beginnen. Es hat sich ausgezahlt – die Teilnehmer waren extrem motiviert zu zeigen, dass Fachwissen auch mit auch mit vorgegebenen Beschränkungen erlernbar ist.

Einige Teilnehmer aus den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark haben auch den erstmals angebotenen Kurs zur Prüfungsvorbereitung für das Gewerbe der Bauwerksabdichter und die nachfolgende kommissionelle Prüfung absolviert.

Schnell noch verlegen ...

Die Schweißnaht einer begrünten Dachfläche, die im Dezember 2018 gemacht wurde. Die Temperatur in der Nacht lag laut ZAMG bei - 8°C, um die Mittagszeit bei 0°C.

In meinem letzten Artikel habe ich auf den Herbst und die Witterung hingewiesen. Nun sind plötzlich die Temperaturen unter die + 5°C Marke gefallen, nicht nur in der Nacht, sondern auch am Tag, und wir sind dabei, noch rasch die Baustellen vor Weihnachten abzuschließen. Die Auftraggeber drängen auch auf Beginn und winterdicht machen, wollen z. B. die ausgeschriebene diffusionshemmende Bahn (Dampfsperrbahn) nach Ausschreibung schnell noch verlegt haben. Kein Auftraggeber weiß, zumindest jetzt, dass eine E-AL-GV4, also die Standardbahn, nur ein Monat frei bewittert werden darf. Aber jeder Auftragnehmer sollte das wissen und die Mehrkosten für die Sondertype der Bahn sofort, jedenfalls vor der Verlegung, schriftlich geltend machen und auf ein, dem ursprünglichen Auftrag entsprechendes Auftragsschreiben, drängen. Nicht einfach verlegen und hoffen, die Mehrkosten vergütet zu bekommen – das funktioniert nicht, das ist auch entsprechend in der ÖNORM B 2110 geregelt.

Im Frühjahr weiß der Auftraggeber, der heute nicht weiß, dass seine Forderung Mehrkosten verursacht, ganz sicher, dass die verwendete Standardbahn nicht den ganzen Winter frei liegen darf. Und möchte eine Verbesserung haben, bezahlen natürlich nicht, muss er auch nicht, da der Handwerker seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.

Um die Dichtheit der diffusionshemmenden Schicht sicherzustellen, ist es jedoch empfehlenswert, die Fläche zu überarbeiten. Die unangenehme Folge wäre gegebenenfalls ein Allmählichkeitsschaden, auch geheimer versteckter Mangel genannt, und für diesen haftet man als Unternehmer 30 Jahre. 

Folienverlegung unter Druck

Eine Ecke auf derselben Dachfläche. Der Fleck war wohl geklebt, geschweißt sicher nicht.

Große Probleme können entstehen, wenn Kollegen meinen, jetzt, bei Temperaturen um 0°C am Tag und hoher Luftfeuchtigkeit und unter -5°C in der Nacht, ein Foliendach, egal ob mit einer PVC-P oder FPO Folie, herstellen zu müssen, weil der Bauherr das ultimativ mit Pönale und der Drohung des Auftragsentzugs fordert.
Das Risiko, ohne besondere Maßnahmen, die ja auch Geld kosten und abgegolten werden müssen, die Arbeiten an der Folienverlegung weiterzuführen, ist entsprechend hoch und reicht vom zuerst „Kleben“ der Nähte, man kann also mit der Prüfnadel über gelegentlich offene und verbrannte Stellen nicht eindringen, bis zum Versagen der Naht. Das merkt man allerdings frühestens am nächsten Tag, wenn die Naht nochmals gewissenhaft geprüft wird. Meiner Erfahrung nach sind die mit fehlerhaften Temperaturen oder zu kalter Materialtemperatur geschweißten Nähte nach drei bis fünf Jahren offen und in das Objekt dringt Wasser ein. Natürlich ist dann niemand, vor allem nicht der Auftraggeber oder seine beauftragte Bauaufsicht, schuld daran, sondern immer nur der ausführende Bauwerksabdichter.

Also auch für diesen Fall: Den derzeitigen Witterungen entsprechend gilt, dass ein Warn- und Hinweisschreiben mit der Mehrkostenforderung für die Sonderleistungen – wie das Vorwärmen der Schweißnaht, zusätzliches Trocknen und Lagern der Folie in einem warmen Raum – die Sicherheit bringt, dass diese Leistungen bezahlter Weise erbracht werden können und die Leistung dem Qualitätsstandard der ÖNORM entspricht. Denn auch bei einem K2-Dach sind 20 Jahre Nutzungsdauer gefordert und sollten auch erbracht werden.

Ich kann es mir einfach nicht verkneifen, auf die Dinge hinzuweisen, die witterungsbedingt gerade notwendig sind, um die Kollegen vor durch Unachtsamkeit oder Druck verursachten Schaden möglichst zu bewahren.

Branchen
Dach + Wand