Attika

Anforderungen an die Attika

Flachdach
23.05.2017

Der Begriff „Attika“ stammt aus der griechischen Baukonstruktion und beschreibt eine Aufmauerung am Dachrandbereich. Neben dem optischen Erscheinungsbild eines Bauwerks hat die Attika auch wichtige baukonstruktive Anforderungen zu erfüllen. 
Attiken benötigen einen dauerhaften Witterungsschutz in Form von Abdichtungshochzügen und Abschlüssen, die durch Attikaverblechungen geschützt werden sollten.
Attiken benötigen einen dauerhaften Witterungsschutz in Form von Abdichtungshochzügen und Abschlüssen, die durch Attikaverblechungen geschützt werden sollten.

Die gegenüber der Dachoberfläche erhöhte Attika verhindert, dass beispielweise Niederschlagswasser der Dachabdichtung über die Fassadenoberfläche abläuft und diese sehr stark verschmutzen würde. Weiters verhindert der Attikaaufbau, dass, sofern vorhanden, die Dachflächenauflast, wie beispielsweise eine Bekiesung, Begrünung, durch Windkräfte verfrachtet und dadurch über den Dachrand befördert wird und zu Boden fällt. Bei großflächigen Umkehr­dächern bzw. bei hohen Windbeanspruchungen kommt ihr auch eine wesentliche Funktion bei der Sicherung des Dachaufbaus gegen Windsog zu. 

Auch verhindert die Attikaerhöhung, dass Kieselsteine durch im Kies scharrende Vögel von der Dachfläche befördert werden und Schaden anrichten.

Die Attikakonstruktion

Attikakonstruktionen werden sehr häufig aus Beton, Ziegel oder Holzrahmenbauweisen errichtet. Im Regelfall ist dann eine außen (Fassadenoberfläche) und innen (Dachfläche) liegende Wärmedämmung erforderlich. Hierfür kommen grundsätzlich auch Wärmedämm-Verbundsysteme in Frage, wobei deren Putzschichten aufgrund ihrer geringen Wärmekapazität und des großen Wärmedurchlasswiderstandes der darunterliegenden Dämmschicht einem erhöhten Rissbildungsrisiko unterliegen. Werden Attiken aus wärmedämmendem Material hergestellt, erübrigt sich eine „massive“ Konstruktion und zusätzliche Wärmedämmung. 

Jedenfalls benötigen Attiken einen dauerhaften Witterungsschutz in Form von Abdichtungshochzügen und Abschlüssen, welche durch sogenannte Attikaverblechungen geschützt werden sollten. Die Abdeckung horizontaler Flächen auf Attiken, Brüstungen etc. mit Blech haben mit einem Innengefälle von mindestens drei Grad zu erfolgen, um das Niederschlagswasser auf die Dachfläche zu leiten. 

Niederschlagswasser darf nicht die auf der Blendenoberseite lagernden Verunreinigungen nach außen (Fassadenfläche) ablaufen lassen.

Auf einer Unterkonstruktion aus Holz (durchgehende Pfosten oder Leisten mit Schalung bzw. einbetonierte Leisten) werden Hafter oder Vorstoß­bleche befestigt, in die die Blechabdeckung eingehängt wird. Häufig finden auch gezogene Aluminiumprofile Anwendung, welche auf Rillenprofilhaltern fixiert werden, die zugleich die Unterlage für Längsstoßverbindungen darstellen. Zur Aufnahme der starken thermischen Dehnungen der Metalle müssen in ­regelmäßigen Abständen Dehnungsausgleichs­stücke eingesetzt werden. An der Attikakopfaußenkante sind ausreichend breite Blechabkantungen (z. B. Patentsaumstreifen), die gegen auftreibendes Niederschlagswasser schützen, vorzusehen. 

Die Abdichtungsbahnen des Anschlusses sollen bis zur Außenkante der Aufkantungen geführt und befestigt werden. Die Anschlussbahnen sind im Übergangsbereich zur Dachebene abzusetzen. Bei Randhölzern oder Dämmschichten wird empfohlen, eine Lage der Dachabdichtung bis über die äußere Unterkante herunterzuführen. Bei Anschlusshöhen von mehr als 50 Zentimetern ist es empfehlenswert, die Bahnen in der Senkrechten zusätzlich zu unterteilen und zu befestigen. Die erforderliche Materialdicke von gekanteten Blechen ist abhängig von der Gesamtabwicklung und der Befestigungsart. Bei dünneren Blechen ist ein durchgehendes Versteifungsblech oder sind Holzmehrschichtplatten anzuordnen. Bei dickeren Blechen oder Strangpressprofilen kann die Befestigung auf Haltern erfolgen. Diese müssen so ausgebildet sein, dass sie temperaturbedingte Längenänderungen der Abdeckungen aufnehmen und diese nicht behindern.

Halter- und Abdeckbleche müssen so befestigt werden, dass sie den zu erwartenden Windlasten standhalten. Durchdringungen an Dachrandab­deckungen sind zu vermeiden. Geländerstützen sind an der äußeren senkrechten Fläche oder an der Unterseite von Kragplatten zu befestigen. Blitzschutz oder Elektroleitungen sollen unter der Dachrandabdeckung herausgeführt werden.

Die Höhe von Dachrandabschlüssen soll mindestens 15 Zentimeter über der Oberfläche Belag oder Kiesschüttung betragen. In schneereichen Gebieten ist ggf. eine größere Anschlusshöhe erforderlich.

Die meisten Flachdächer werden mit innenliegenden Einzeleinläufen oder Grabenrinnen entwässert und sollen das Niederschlagswasser zügig vom Dachrand weg- zur Dachfläche hinleiten, um ein Überlaufen am Dachrand zu verhindern. Wird das Niederschlagswasser über sogenannte Attikaspeier, also nach außen entwässert, bestimmt dies entscheidend die konstruktive Ausbildung der Dachränder. Bei Dächern mit Dachrändern ohne Überstand wird der Dachabschluss in der Regel als Attika ausgebildet. Konventionelle, nicht durchlüftete Dachformen und Umkehrdächer bieten sich eher an als durchlüftete Dachkonstruktionen. 

Bei Dachrändern mit Überstand können diese Auskragungen – wegen des damit verbundenen, geometrischen Wärmebrückenrisikos – problematisch sein. Eine lückenlose/profilfolgende Umhüllung mit Dämmmaterial ist zumeist nicht möglich. Im Übrigen muss – selbst bei Hinnahme vom Wärmebrücken – zumeist die vielfach damit verbundene Tauwasserbildung durch geeignete konstruktive Maßnahmen verhindert oder unschädlich gemacht werden.

Dachüberstände in Metall- oder Holzrahmenbauweise mit Metalleindeckung können zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von Trommelgeräuschen bei Regen erforderlich machen. Die Entwässerung erfolgt häufig in sogenannte Traufenrinnen. Bei bekiesten Dächern sind geeignete Kieshalteleisten und Schneefangeinrichtungen einzubauen.

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Dach + Wand