Sieben Maßnahmen für die Wärmewende

Energie
05.06.2013

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Bis 2020 könnten in Österreich 55 Prozent der benötigten Raumwärme von erneuerbaren Energiequellen bereitgestellt werden. Dieses Ziel sei aber nur zu erreichen, wenn ein passendes Maßnahmenpaket umgesetzt wird.

Raumwärme muss leistbar sein. –Josef Plank, Präsident von EEÖ, spricht mit der Leistbarkeit von Wärme zur Beheizung von Gebäuden ein soziales Thema an. Leistbar bedeute weniger Verbrauch durch effiziente Wärmepro-duktion, aber auch eine Abkehr vom Preistreiber Öl. Der Anteil erneuerbarer Energie im Raumwärmemarkt lag 2011 bei rund 41 Prozent. Für ihn ist das Ziel, diesen Wert bis 2020 auf mindestens 55 Prozent zu erhöhen, keineswegs utopisch.

Kesseltauschprämien, keine Ölheizungen mehr
Die Motivation zu einem Kesseltausch hängt nicht nur von den Kostenvorteilen alternativer Brennstoffe und von Solarenergie gegenüber Heizöl ab, sondern müsste auch durch die Minderung der höheren Investitionskosten bei erneuerbaren Technologien unterstützt werden. „Aus diesem Grund fordern wir ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen im Neubau ab 2015 sowie in der Sanierung ab 2016 samt einer Kesseltauschprämie als Investitions-anreiz", so Plank. Horst Jauschnegg, Vorsitzender des Österreichischen Biomasseverbandes, führt fort, dass diese auch für den Tausch einer Ölfeuerung (2014; 2.000 Euro), aber auch einer veralteten Festbrennstoffheizung (2014; 1.500 Euro) gelten solle. Eine Degression von jährlich 100 Euro bis 2018 sowie eine Zusatzprämie für Solaranlagen von 500 Euro könnten dies unterstützen.

Steuerliche Abschreibung
Einen zusätzlichen Anreiz für einen Umstieg beschreibt Roger Hackstock, Geschäftsführer von Austria Solar, mit der „Einführung eines eigenen Absetzbetrags für Investitionen speziell für erneuerbare Wärme als Ergänzung zum allgemeinen Sonderausgaben-Absetzbetrag". Zusätzlich zum Sonderausgaben-Höchstbetrag von jährlich 2.920 Euro soll für diesen eigenen Absetzbetrag ein Höchstbetrag von 2.000 Euro gelten, der zehn Jahre lang gewährt wird.

Anhebung des Förderzinses
Die Finanzierung der Vorschläge soll unter anderem durch die Erhöhung des Förderzinses auf inländische Öl- und Gasförderung erfolgen. Zurzeit wird der höchstmögliche Zinssatz verrechnet, jedoch steigt dieser nicht mehr an. „Wir schlagen vor, dass der Bund durch eine einfache Novelle des Mineralrohstoffgesetzes vom Wertanstieg der inländischen Öl- und Gasförderung stärker profitiert. Der Spitzenzinssatz soll für Erdöl auf 33 Prozent und für Erdgas auf 37 Prozent angehoben werden", erklärt Horst Jauschnegg,

CO2-Steuer als Lenkungseffekt
Kürzlich wurde eine Reform des CO2-Zertifikatshandels-systems vom EU-Parlament abgelehnt. „Klimaschutz muss auf die Ebene der Nationalstaaten verlagert werden", erklärt Plank, und funktioniere mit einer CO2-Steuer, die im Einführungsjahr 30 Euro pro Tonne CO2 betragen und in den Folgejahren jährlich um fünf Euro erhöht werden müsste, bis sie 60 Euro pro Tonne beträgt. Liegt in einem Jahr der Ölpreis im Schnitt höher als 150 USD je Fass, sollte die Erhöhung im Folgejahr ausgesetzt und um ein Jahr verschoben werden. „Die jährlichen Einnahmen aus dieser CO2-Steuer sollen primär wieder an die Wirtschaft und die Bevölkerung durch Senkung der Lohnnebenkosten sowie der Pensionsbeiträge und im Wege sozialer Ausgleichsmaßnahmen refundiert werden. Nur ein kleiner Teil dient der Förderung von Ökoenergien", so Plank.

Informationsoffensive
Plank schlägt vor, dass die Bundesregierung eine gezielte Informationsoffensive startet, um über die Notwendigkeit und Chancen einer Energiewende beim Heizen zu informieren und die angebotenen finanziellen Anreize zu bewerben. Gleichzeitig soll der Bund inklusive nachgelagerter Institutionen eine Vorbildwirkung durch vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien übernehmen.

Abbau von Barrieren
„Für Erdöl samt Erdgas gilt eine gesetzliche Bevorratungspflicht. Zur Abdeckung der finanziellen Risiken der Bevorratung bestehen staatliche Haftungen, die einer Förderung gleichkommen", sagt Christian Rakos, Geschäftsführer proPellets Austria. „Mit der zunehmenden Bedeutung von Pellets als direktem Heizölersatz wäre eine gesetzlich verankerte Bevorratung zur Sicherstellung der Versorgung auch unter außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel klimatischen Extrem-ereignissen oder plötzlichem Anstieg des Verbrauchs durch viele Neuanlagen, sinnvoll und anzustreben." Aufgrund der Produktion im Inland wäre eine Bevorratung von fünf bis zehn Prozent des Jahresbedarfs ausreichend, um eine Versorgung auch in Ausnahmesituationen zu gewährleisten. Weitere Barrieren müssten laut Jauschnegg im Immissionsschutzgesetz Luft, dem nationalen Energieeffizienzgesetz sowie bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in die OIB-Richtlinie 6 abgebaut werden.

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Haustechnik