Dachentwässerung 2015 – eine Herausforderung?

Dachentwässerung
26.11.2014

 
Dieser Artikel soll die derzeitige Problematik einer normgerechten Dachentwässerung aufzeigen und zur Diskussion anregen. 

Text: Ing. Günther Braitner

Die schlechte Nachricht zuerst: Das Wetter wird vermutlich nicht besser, und es wird auch weiterhin zu Wasser­eintritten kommen. 
Jetzt die bessere Nachricht: Der Dachfachmann kann mit dem Wasser umgehen, wenn er dazu das rechte Know-how hat und die technischen Normen berücksichtigt. Was benötigt nun der Dachhandwerker, um praxisnahe und normgerechte Dachentwässerungen umzusetzen?

Aktuelle Gesetze

Tipp 1: Informieren Sie sich über die Änderungen in der Bauordnung und den OIB-Richtlinien. Die OIB-Richtlinien werden gerade überarbeitet und sind vermutlich 2015 in der geänderten Fassung zu berücksichtigen. 
Die Bauordnung für Wien wurde bereits überarbeitet und am 15. Juli 2014 veröffentlicht. In der Novelle zur Bauordnung gibt es eine auch für die Dachentwässerung wesentliche Neuerungen, die wir hier als „Regenwassermanagement“ bezeichnen. Grob zusammengefasst geht es dabei um folgende geänderte/neue Vorschriften: Beschränkung der Einleitung von Niederschlagswässern in den Kanal im Neubaufall und erforderliche Nachweise für die „Entsorgung“ der Restmenge. Es lohnt sich, diese Novelle zur Bauordnung im Internet (derzeit kostenlos) abzurufen und die für Ihr Gewerk wesentlichen Punkte zu studieren. Übrigens: Auch über die zulässige Anhebung der Dachhaut bei nachträglicher Wärmedämmung und/oder Hinterlüftung gibt es neue Vorschriften, die einzuhalten sind.

Aktuelle Normen

Tipp 2: Informieren Sie sich rechtzeitig über geänderte Normen. Die Entwässerungsnorm ÖNorm B 2501 wird gerade überarbeitet und vermutlich schon 2015 veröffentlicht. Inhalt dieser ÖNorm: Ergänzende Richtlinien für Planung, Ausführung und Prüfung von Entwässerungsanlagen für Gebäude. 
Die Änderungen in der Entwässerungsnorm werden vermutlich auch auf dieses notwendige „Regenwassermanagement“ der Bauordnung reagieren und auf die in letzter Zeit auch in Österreich immer häufiger vorkommenden Starkniederschläge eingehen. 
Was könnte uns für die Dachentwässerung also für 2015 neues erwarten? Nachdem österreichische Normen sich am Stand der Technik orientieren, liegen wir wahrscheinlich nicht falsch, wenn wir über die Grenze nach Deutschland schauen, um festzustellen, was dort bereits als technischer Stand erkannt und genormt wurde. Auch wenn es in der überarbeiteten österreichischen Entwässerungsnorm vermutlich einige Abweichungen zur deutschen Regelung geben kann, sind die Grundsätze für die Dachentwässerung dennoch nicht von der Hand zu weisen und werden in ähnlicher Form ab 2015 wohl auch für unsere „Dachentwässerungslösungen“ interessant. Der Regen hält sich ja bekanntlich nicht an Staatsgrenzen. 
Da es dadurch vermutlich auch zu einigen Änderungen für Ihre Beratung/Ausführung kommen wird, wollen wir hier einige technische Grundsätze der Dachentwässerung aus den deutschen Regelwerken ansprechen, die in Österreich derzeit so (noch) nicht eingeführt sind. Diese Grundsätze sollen Ihr Interesse für eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Thema (auch mit Ihren Auftraggebern) wecken, damit Sie bei Erscheinen der geänderten Entwässerungsnorm gewappnet sind und „mitreden“ können.

Regenmenge, Abflussbeiwerte, Notentwässerung.

Regenmenge: Für die Bemessung der Dachentwässerung wird in Deutschland die Regenspende fünf Minuten/alle fünf Jahre berücksichtigt. Wir haben in Österreich bisher ähnlich gerechnet, jedoch für die Jährlichkeit nur alle zwei Jahre angenommen. Die Regenmenge ist dabei erheblich geringer als bei einer Jährlichkeit von fünf Jahren. 
Die erhöhte Regenmenge für die Dachentwässerung in Deutschland hat nach den Schäden der letzten Jahre sicher Berechtigung bekommen und könnte auch in Österreich bald ein Diskussionsthema werden. Für Sie als Unternehmer würde das ein gehöriges Umdenken Ihrer bisherigen Rinnen/Stutzen/Rohr-Bemessung bedeuten. Das gesamte Entwässerungssystem müsste dann wesentlich mehr abführen können als bisher. 
Abflussbeiwerte: Die Abflussbeiwerte sind in Deutschland je nach Wasserdurchlässigkeit der Flächen abgestuft (ca. zehn unterschiedliche Abflussbeiwerte). Kiesschüttungen, Plattenbeläge mit durchlässigen Fugen und Sportflächen mit Dränung können dabei wesentlich mehr Wasser aufnehmen, als wasserundurchlässige Blechdächer oder freiliegende Abdichtungen.

Wir unterscheiden in Österreich bisher lediglich zwischen „normalen“ Flächen und Gründächern. Dadurch müssen wir zumindest rechnerisch oft erheblich größere Regenmengen mit unserem Entwässerungssystem abführen können als unsere Nachbarn. Für die Praxis sind auch in Österreich künftig „realistische“ Werte wünschenswert und vermutlich in der geänderten Entwässerungsnorm auch enthalten. 
Notentwässerung: Das Entwässerungssystem muss in Deutschland gemeinsam mit dem Notentwässerungssystem das zu erwartende Jahrhundertereignis (fünf Minuten / alle 100 Jahre) ableiten können. Für die Berechnung der Notüberläufe wird dabei eine Formel vorgegeben und die Entwässerungsleistung der Notüberläufe mit mehreren Tabellen dargestellt.

In Österreich muss derzeit der Notüberlauf allein das 100-jährige Regenereignis ableiten können. Diese Forderung würde ein zusätzliches Entwässerungssystem eigentlich überflüssig machen. Außerdem ist die Entwässerung allein mit Notüberläufen baupraktisch fast nicht umsetzbar. Hier dürfen wir uns zumindest eine technisch praktikablere Lösung in der geänderten Entwässerungsnorm erwarten, damit wir auch künftig normgerechte Dachentwässerungen anbieten/beraten/umsetzen können. Das sind nur einige Punkte, die in Österreich bei Planung, Ausführung und Mängeln immer wieder heftig diskutiert werden und deren gedankliche Auseinandersetzung ich auch Ihnen empfehlen darf. 
Wenn Sie die Haupt- und Notentwässerung normgerecht dimensioniert und ausgeführt haben, können Sie auch beim nächsten Starkregen ruhig schlafen. Und damit wir funktionierende und saubere Lösungen auch weiterhin umsetzen können, braucht es auch weiterhin den „Stand der Technik“ und Ihre bewährte Praxis. 

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