Auf dem Weg nach oben

TÜV
03.05.2016

 
Am 20. April 2016 um Mitternacht trat die neue Europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU in Kraft. Ist nun alles anders oder doch nicht? Am 15. TÜV Aufzugstag gaben Experten im Wiener Rathaus Antwort.
Der 15. TÜV Austria Aufzugstag fand am 20. April 2016 im Festsaal des Wiener Rathauses statt.
Der 15. TÜV Austria Aufzugstag fand am 20. April 2016 im Festsaal des Wiener Rathauses statt.

Viele Millionen Menschen, die jeden Morgen einen Aufzug benützen, wissen nichts von der neuen Aufzugsrichtlinie – die Welt drehte sich weiter, die Aufzüge fahren wie zuvor. Aber, so Thomas Maldet, Geschäftsfeldleiter der TÜV Austria Services, „das Inverkehrbringen von Aufzügen muss heute bereits nach dem neuen Gesetz erfolgen“. „Aber erst spätestens ab August 2017 muss dann jeder neu errichtete Aufzug unbedingt auch der EN81-20 entspreche“. Dennoch: Für Hersteller bedeutet das, heute schon vorzubauen und sich nach der neuen Norm zu richten, um spätere Kosten zu sparen.

Auswirkungen

Bereits jetzt nach der neuen Norm planen und bauen – so sah es auch Stephan Störmer von TÜV Austria Services, der in seinem Vortrag die Änderungen aufgrund der neuen ASV 2015 besprach. Die nationale Umsetzung der Europäischen Aufzugsrichtlinie erweitert nicht nur den Kreis der Wirtschaftsakteure, sondern bezieht auch notifizierte Stellen ein, etwa bei Umbauten von Aufzügen mit CE-Kennzeichen.
Erich Hable von thyssenkrupp Aufzüge erklärte ausgehend vom Lux-Wert der Beleuchtung über die Anforderungen an das Fahrkorbdach bis hin zur Tragfähigkeit des Schachtgrubenbodens, welche Auswirkungen die ÖNorm EN 81-20 auf Aufzugsunternehmen hat, und relativierte gleichzeitig: Es gäbe eine Kluft zwischen Regeln und Stand der Technik – denn die technische Entwicklung ist naturgemäß immer einige Schritte voraus.

Tor zur Sicherheit

Die Referenten beschäftigten sich eingehend mit der neuen Aufzugsrichtlinie und beleuchteten das Thema von allen Seiten: Frank Schmidt von Aufzugswerke Schmitt+Sohn sprach beispielsweise von erhöhten Anforderungen an die mechanische Festigkeit von Aufzugstüren, welche die Sicherheit gegen einen Absturz in den Schacht noch weiter verbessert.

Notruf 2.0

Über Notrufsysteme in Aufzügen referierte Margarete Landertshammer von alcomtec Aufzug- & Gebäudekommunikationstechnik. Sie stufte analoge Endgeräte in digitalen Netzen als Sicherheitsrisiko ein – Personennotrufe und Störmeldungen könnten nur fehlerhaft oder gar nicht übertragen werden. So sahen es auch die Wiener Linien, die kürzlich 120 Aufzüge aufgrund einer Störung im Notrufsystem außer Betrieb setzen mussten. Eine kluge Entscheidung, meinten die Experten am Aufzugstag.
Auch Manfred Spiller der MS Mikroprozessor-Systeme AG sprach von den Möglichkeiten und Chancen der neuen Fernmeldenetze auf IP-basierenden Strukturen gegenüber der Unzuverlässigkeit von analogen Lösungen. Vor allem die multifunktionale Aufzugsüberwachung mit Etagenansagen und Notruffilterung sah Spiller als Vorteil.

Schrankenlose Bewegungsfreiheit?

Etagenansagen im Sinne der Barrierefreiheit waren auch Teil des Vortrags von Andreas Kloiber (TÜV Austria Consult). Die zwingenden Verpflichtungen der Barrierefreiheit sind nun in der Bauwelt angekommen – Überlegungen hinsichtlich der Zugänglichkeit zum Aufzug sollten ebenso in die Planung einbezogen werden wie akustische Signale zur Orientierung. Ein kleines „Aber“ in Bezug auf die Barrierefreiheit kam von Gottfried Leitner (Omnia hoch p GmbH): Wenn die Barrierefreiheit dem Denkmalschutz des Gebäudes im Weg stünde, dann würde meistens zugunsten des Denkmalschutzes entschieden.

Aufzüge für’s Blaulicht

Was muss ein Aufzug können, der von der Feuerwehr genutzt wird? In seinem Vortrag über die ÖNorm EN 81-72:2015 in Verbindung mit der TRVB 150 A sprach Martin Salomon von TÜV Austria Services über die technischen Anforderungen an Feuerwehraufzüge. Diese sind breit gefächert: Von der Ausstattung des Fahrkorbs über den Abfluss von Löschwasser bis hin zur Kennzeichnung mittels Piktogrammen sollte bei diesem Thema einiges bedacht werden.
Ein weiteres wichtiges Datum ist der 1. Mai 2016, denn zu diesem Zeitpunkt tritt das neue Steiermärkische Hebeanlagengesetz in Kraft, das sich dem Europäischen Recht anpasst und Genehmigungsverfahren vereinfacht. Welche Änderungen sich daraus ergeben, erläuterte abschließend Bernhard Schaffernak vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Fazit

Dank der strengen Gesetzgebung, der Tätigkeit von Wartungsfirmen und gut ausgebildeter Aufzugsprüfer ist es um die Aufzugssicherheit in Österreich gut bestellt. Damit dies so bleibt, sollten sowohl die Unabhängigkeit als auch die Gewissenhaftigkeit von Prüfern weiterhin hoch gehalten werden.

Der nächste Aufzugstag wird am 26.April 2017 im Wiener Rathaus statt.

Weitere Informationen zum Kursprogramm der TÜV Akademie zum Thema Aufzugssicherheit.

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