Haftrücklass vorbeugen: Diese Möglichkeiten gibt es

Innung
15.08.2020

Aktualisiert am 01.09.2021
Bei der Montage von Fenstern und Türen kommt es immer wieder zu Missverständnissen zwischen ausführenden Firmen und Kunden. Oft leiden Unternehmen darunter, beispielsweise wenn es um Haftrücklässe geht. Die NÖ Landesinnung Metalltechnik unterstützt Hersteller nun mit Hinweisen und Information.
Auch Türen müssen regelmäßig gewartet werden.

Auch wenn aktuell immer noch viele Termine verschoben oder abgesagt werden - die Arbeitsausschüsse der NÖ Landesinnung Metalltechnik werken trotzdem weiter im Hintergrund und nehmen sich relevanter Themen an. Ein Bereich, in dem es immer wieder zu Missverständnissen bzw. zu bitteren Erkenntnissen für ausführende Firmen kommt, ist bei der Montage von Fenstern und Türen. Wenn Türen übermäßig beansprucht werden, keine Wartung durchgeführt wurde, folgen Reparaturaufträge. In der Praxis hat oft der Errichter das Nachsehen, weil der Kunde mit Gewährleistung argumentiert und auch eine Einbehaltung des Haftrücklasses in den Raum stellt.

Sich im Vorfeld auf diesen häufig vorkommenden Ablauf vorzubereiten, ist aus Sicht von Michael Pietsch, MSc. vom Arbeitsausschuss Normung und Zertifizierung, empfehlenswert. Es wäre klug, vorausschauend mit dem Kunden entsprechende Vereinbarungen zu treffen und darauf hinzuweisen. Der Arbeitsausschuss Normung und Zertifizierung der Bundesinnung Metall beschäftigt sich aktuell mit dieser Thematik und arbeitet an Arbeitsunterlagen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen. Damit erhofft sind häufigere, gütliche Einigungen, wenn Sachverhalte im Vorfeld besser kommuniziert und geklärt werden.

Haftrücklass: Was es zu beachten gilt

In Österreich gibt es für fest verbundene, unbewegliche Produkte eine mindestens 3-jährige Gewährleistungszeit, in welcher die Behebung eines Mangels, der bereits bei Übergabe vorhanden war, verlangt werden kann.

Wenn ein Mangel also schon bei Übergabe bestand, ist die Sachlage klar; aber nicht immer kann genau festgestellt werden, wann der Mangel entstanden ist. Dazu kommt das Problem mit der Beweislastumkehr im ersten halben Jahr - und wer beweisen muss, hat es immer schwerer. Oft ist eine übermäßige Beanspruchung die Ursache, auch verzichten viele auf die empfohlene Wartung, die jede Lebensdauer erheblich verlängern würde.

Wenn der Lieferant bzw. Hersteller nun für Ersatz bzw. Reparatur sorgen und die Funktionstüchtigkeit wiederherstellen soll, ist die Beweislage vielfach nicht einfach.

In der Praxis üblich, sehr zum Ärger und mit finanziellen Einbußen verbunden, heißt dies, dass eine Firma, die Fenster oder Türen aus Metall geliefert und montiert hat, unentgeltlich zur Reparatur herangezogen wird. Denn einerseits gibt es Kunden, die von diesem Recht übermäßig Gebrauch machen und den Dienstleister bei jeder Kleinigkeit holen - damit entstehen Kosten, denn die Reparaturen müssen unentgeltlich erledigt werden; andererseits hat der Kunde oft das Druckmittel des Haftrücklasses, eine Geld- oder Bankgarantie, die bei Nichterfüllung in Anspruch genommen werden kann.

Worauf es bei Wartungsverträgen ankommt

Selbstverständlich müssen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Gewährleistung eingehalten werden (Ausnahme ist bei Änderungen im B2B-Bereich gegeben). Aber es kann nicht vorausgesetzt werden, dass zum Beispiel eine Tür, die übermäßig oft geöffnet, beansprucht wird, ewig hält, und dann wird oft diskutiert, ob ein Mangel nicht schon bereits bei Übergabe der Tür vorgelegen ist. Hier wird von der NÖ Landesinnung appelliert, dies dem Kunden bereits bei der Errichtung klar zu kommunizieren. Mündlich - und schriftlich!

Ein Schlüsselthema ist der Wartungsvertrag, damit könnte bereits vielen Missverständnissen vorgebeugt werden. Gleich im Zuge der Montage sollte die Wartung angesprochen werden. Mit Argumenten wie der Lebensdauer, die sich erheblich verlängert, kann der Kunde erst gar nicht auf den Gedanken kommen, mit der Haftzeit zu spekulieren. Daher ist es wichtig, schon zum Zeitpunkt des Verkaufs oder spätestens bei der Errichtung aufzuklären und bestmöglich gleich einen solchen abzuschließen. In der Praxis wird darauf häufig vergessen.

"Vorausschauend mit Kunden eine Wartungsvereinbarung treffen."

MICHAEL PIETSCH, Msc., vom Arbeitsausschuss Normung und Zertifizierung

Um diese Problematik zumindest verbessern zu können, gibt es weitere Überlegungspunkte. Angedacht ist, dass die Wartung generell im Preis bzw. als Position im Angebot inkludiert wird; bei dieser Lösung würde man aber nur konkurrenzfähig bleiben, wenn sich alle beteiligen.

Missverständnisse mit Musterschreiben ausräumen

Der Arbeitsausschuss Normung und Zertifizierung der Bundesinnung Metall kooperiert mit dem AMFT, gemeinsam werden Arbeitsutensilien wie Musterschreiben entwickelt und vorbereitet, die Unternehmen ihren Kunden aushändigen können.

In eine verstärkte Kommunikation werden große Hoffnungen gesetzt, um Missverständnissen vorzubeugen bzw. sie mit diesen durchaus simplen Mitteln auszuräumen. Diese "Werkzeuge" für die Mitglieder werden für hohe Akzeptanz bei den Kunden sorgen.
Sobald hier geprüfte und empfehlenswerte Schreiben vorliegen, werden diese bei der NÖ Landesinnung Metalltechnik aufliegen und für die Mitglieder verfügbar sein.

[Quelle: METALL 07-08/2020]

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