Recht und Steuer - Führerscheinentzug und seine Folgen

09.09.2014

Von: Stephan Trautmann
Diesmal widmet sich Rechtsanwalt Dr. Stephan Trautmann den Begriffsdefinitionen rund um das unangenehme Thema Führerscheinentzug.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Trautmann führt eine Kanzlei in Wien und ist auf die Rechtsberatung von Klein- und Mittelbetrieben spezialisiert.

Insbesondere stellt sich immer wieder (leider meist im Nachhinein) die Frage der Voraussetzungen und Berechtigungen für den Entzug des Führerscheins (Lenkerberechtigung) und der Folgen von Übertretungen die das Vormerk-System betreffen. Der Führerschein kann nicht nur dann entzogen werden, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, sondern auch zum Beispiel bei wesentlich überhöhter Geschwindigkeit. Generell allerdings auch bei manifester Nicht-Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeugs.

Fahren unter Alkoholeinfluss. Bei Alkohol liegt das Verbot zur Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs prinzipiell bei einem Alkoholgehalt des Bluts über 0,5g/l. Hier sollte man auch bedenken, dass auch eine geringere Menge, beispielsweise im Zusammenhang mit Medikamenten, zu einer wesentlichen Beeinträchtigung und letztlich auch zur Abnahme des Führerscheins führen kann.

Bei mehr als 0,5g/l Alkoholgehalt  wird der Führerschein in der Regel nicht entzogen, man bekommt eine Geldstrafe sowie eine Vormerkung. In besonderen Fällen kann aber auch hier, wenn das Verwaltungsorgan der Meinung ist, dass der Lenker fahruntüchtig ist, die Weiterfahrt verweigert werden und die Lizenz abgenommen werden. Insbesondere diese Maßnahme kann letztlich zu unangenehmen Folgewirkungen führen, wenn man mehr als 0,8g/l Alkoholgehalt des Bluts hat. Hier wird der Führerschein abgenommen und man darf nicht mehr weiterfahren. Die Lenker-
berechtigung wird auf einen bestimmten Zeitraum 
entzogen. 

Die Strafausmaße. Alkohol- und Drogendelikte werden ausnahmslos nicht mit Organstrafverfügung oder Anonymverfügung bestraft. Hier erfolgt grundsätzlich die Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens.
Strafen (Angaben ohne Gewähr):

  • Zwischen 0,5 und 0,8 Promille kommt es nicht zu einer sofortigen Entziehung, sondern zu einer Vormerkung im Führerscheinregister sowie einer Geldstrafe.
  • Zwischen 0,8 und 1,2 Promille kommt es zu Geldstrafen von 800 bis 3.700 Euro, ein Monat Führerscheinentzug und Verkehrscoaching (bei erstmaliger Übertretung).
  • Zwischen 1,2 und 1,6 Promille kommt es zu Geldstrafen von 1.200 bis 4.400 Euro, mindestens vier Monaten Führerscheinentzug und Nachschulung.
  • 1,6 Promille und mehr: Geldstrafen von 1.600 bis 5.900 Euro, mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Amtsarzt, Nachschulung sowie verkehrspsychologische Stellungnahme.

Nützliche Empfehlungen. Wenn Sie zum Alkomattest gebeten werden, so bemühen Sie sich wirklich kooperativ zu sein und so stark in das Gerät zu pusten bis es einen ordnungsgemäßen Wert ergibt. Oftmals wird mit der Ausrede, man hätte gerade eine Verkühlung oder ähnliches, versucht den Test zu umgehen, was letztlich wie eine Verweigerung geahndet werden kann und als Konsequenz mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung für die Dauer von mindestens sechs Monaten sowie Nachschulungen und psychologischen Eignungstests endet.

Auch die Behauptung schwerere Erkrankungen der Atemwege zu haben kann negativ sein, da dann vielleicht das Verwaltungsverfahren hinsichtlich der Verweigerung des Alkoholtests eingestellt wird, man aber eine Vorladung zum Amtsarzt zur Überprüfung der prinzipiellen Fahrtauglichkeit aufgrund der behaupteten schweren Erkrankung erhält – was letztlich zu wesentlich schwerwiegenden Folgen (Beschränkung des Führerscheins etc.) führen kann.

Fazit. Bitte bedenken Sie generell, dass das Lenken von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand Sie und andere gefährdet, zur Abnahme des Führerscheins führen kann und auch massive zivilrechtliche sowie strafrechtliche Folgen mit sich ziehen kann. Unter Umständen kann auch die Versicherung Ihnen gegenüber einen Regress für die bezahlten 
(Unfall-)Schäden führen (das gilt übrigens auch bei Fahrerflucht). 
Wenn Sie alkoholisiert Auto fahren, setzen Sie diesbezüglich ein so genanntes Vormerkdelikt, das im Vormerk-System eingetragen wird. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren zwei Delikte begehen, müssen Sie sich einer besonderen Maßnahme, etwa einer Nachschulung, einem Fahrsicherheitstraining etc. unterziehen. 

Kontakt 
Dr. Stephan Trautmann
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