Wichtige Bestimmungen in der NÖ Bauordnung

Landesinnung
20.09.2018

Von: Redaktion Metall
Ein Themenschwerpunkt auf der Innungstagung im Herbst.

Die niederösterreichische Bauordnung enthält eine Reihe von Bestimmungen, die für die Branche der Metalltechniker relevant sind. Der Umfang ist seit jeher enorm – dazu wird sie laufend novelliert, und die damit beschlossenen, neuen Bestimmungen erhalten Gültigkeit und sind verbindlich umzusetzen. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer wäre es wichtig, sich laufend zu informieren. Die NÖ Landesinnung der Metalltechniker hat diesen Bedarf aufgenommen und für die kommende Innungstagung der NÖ Metalltechnik einen Spezialisten vom Amt der NÖ Landesregierung eingeladen, der ein Update zur NÖ Bauordnung geben wird. Das neue Arbeitszeitgesetz wird Thema des zweiten inhaltlichen Schwerpunktes, der Beitrag kommt ebenso von einem Fachreferenten.

Lebendige NÖ Bauordnung

Die aktuell gültige NÖ Bauordnung und Bautechnikverordnung unterliegt laufenden Novellen mit Einarbeitung von OIB Richtlinien. Dies zeigt auf, dass sich die Bestimmungen immer wieder ändern und angepasst werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Regelungen, die vermeintlich korrekt sind, keine Gültigkeit mehr haben und abgelöst wurden. Unternehmen sollten über sämtliche Gesetze und Regelungen genauestens Bescheid wissen – daher ist es notwendig, sich von Zeit zu Zeit einen Überblick zu beschaffen.

Arbeitszeitgesetz neu – Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Änderungen gab es auch beim Arbeitszeitgesetz – mit der Novelle wurden Wünsche nach mehr Flexibilität aus der Wirtschaft umgesetzt. Dies stellt einen Wettbewerbsvorteil dar, der Arbeitsplätze und Wertschöpfung sichert.

Konkret geht es um den 12-Stunden-Tag und die Wochenarbeitszeit im Ausmaß von 60 Stunden, die fallweise erlaubt sind. Eine Änderung der täglichen Arbeitszeit von acht Stunden und der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden gibt es im Metallgewerbe nicht.

Bei der Angleichung von Arbeitern und Angestellten gibt es Änderungen u. a. bei der Entgeltfortzahlung. „Die neuen Regelungen sind bereits seit Juli gültig, die Betriebe sollten informiert sein“, meint NÖ Landesinnungsmeister KommR Harald Schinnerl.

Innungstagung Metalltechnik in Niederösterreich

Die NÖ Landesinnungstagung findet heuer am Donnerstag, 11. Oktober 2018 bei den Winzern Krems in der Sandgrube 13 in Krems statt. Inhaltlicher Schwerpunkt ist einerseits die NÖ Bauordnung und deren Bestimmungen, die für die Branche relevant sind, sowie andererseits die Änderungen im Arbeitszeitgesetz. Zu den Themen wurden Spezialisten eingeladen, die Fachinformationen einbringen und für Fragen zur Verfügung stellen.

Das Team der NÖ Landesinnung freut sich über Interesse und Teilnahme der Mitgliedsbetriebe.

[Text: Doris Bracher]

KOMMENTAR

Rahmenbedingungen

Grenzen und Regeln können sichtbar und unsichtbar sein, klar oder verlaufend, verbindlich oder nicht.  Sie können einengen – oder schützen. Über Sinn und Unsinn lässt sich lange diskutieren. 

Natürliche oder geschaffene Grenzen und Regeln begleiten uns das ganze Leben – ohne sie würde unser menschliches Zusammenleben nicht funktionieren.

Im beruflichen Kontext werden die Rahmenbedingungen durch Gesetze, Normen, Vorschriften etc. bestimmt. Eine davon ist die NÖ Bauordnung, die mir dieses Mal am Herzen liegt – denn es gibt eine Reihe von Bestimmungen, die für uns Metalltechniker wichtig sind.

Es ist eine Hürde im Alltag, hier auf dem Laufenden zu bleiben. Für die meisten von uns ist es keine lockende Vorstellung, sich „damit“ zu beschäftigen. Bei der diesjährigen Innungstagung der NÖ Metalltechniker haben wir uns einen Experten eingeladen, der uns die Bestimmungen, die für unsere ­Branche wichtig sind, näherbringt. 

Ich lade Sie sehr herzlich ein, dieses Angebot zu nutzen.

Ihr Innungsmeister 
KommR Harald Schinnerl

Branchen
Metall