Ein Entwurf zur Änderung des Berufsgesetzes sieht jedoch eine Übererfüllung des EuGH-Urteils vor und gefährdet somit den Berufsstand und die Unabhängigkeit der Ziviltechniker, die u.a. auf dem strikten Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung beruht.

„Die Gesellschaft braucht weiterhin kritische, exzellent ausgebildete und unabhängige Stimmen, wie sie in den freien Berufen zu finden sind. Unabhängige Kontrolle zahlt sich für alle aus, besonders wenn Steuergeld fließt.“, ist Barbara Frediani-Gasser, Vizepräsidentin der Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten überzeugt.

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Verlust der Unabhängigkeit

Der Gesetzesentwurf sieht nun beispielsweise die Möglichkeit vor, dass sich facheinschlägige Unternehmen, zum Beispiel aus den Bereichen Industrie, Handel oder Baugewerbe mittelbar an ZT-Gesellschaften beteiligen können.
Eine weitere Unsicherheit, die die Novelle zuließe, wäre, dass die für den Konsumenten sichtbare Unterscheidung zwischen ZT-Gesellschaft und interdisziplinärer ZT-Gesellschaft sinnlos wird, wenn sich interdisziplinäre Gesellschaften wiederum zu 99 Prozent an ZT-Gesellschaften beteiligen können.

Diese Option der Täuschung von Konsumenten gilt es unbedingt zu vermeiden.
Letztendlich käme diese Novellierung großen Strukturen zugute und würde eine zusätzliche Bedrohung für KMU und EPU darstellen.

http://​www.ztkammer.at