Corona-Krise: Finanzielle Unterstützung für Betriebe

25.03.2020

Vom Härtefallfonds bis zu Steuerererleichterungen – Experten der WKO geben einen Überblick, mit welchen Maßnahmen Unternehmen finanzielle Hilfe bekommen können.

Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite

Am 4. März hat die Bundesregierung nach einem Gespräch mit den Sozialpartnern Unterstützungen für Liquiditätsengpässe, die durch Umsatzausfälle als Folge des Corona-Virus entstehen, angekündigt. Konkret werden Garantien für Überbrückungsfinanzierungen im Ausmaß von 10 Mio. Euro durch das aws angeboten.

  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) aller Branchen. 
  • Mit der Garantie werden 80 % eines Überbrückungskredites besichert. 
  • Die Laufzeit der Überbrückungsfinanzierung beträgt 5 Jahre. 
  • Die Einreichung erfolgt über die finanzierende Hausbank, die Förderstelle, die Austria Wirtschaftsservice (aws), entscheidet über die Vergabe der Haftung. 

Antragsstellungen für betroffene EPU/KMU (außer Tourismus) erfolgen über die Hausbank. Infos: www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

Advertorial

Härtefallfonds – Sicherheitsnetz für kleine Betriebe

Die WKÖ wickelt diese Förderung im Auftrag des Bundes ohne Kostenverrechnung ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen. 

Die entsprechenden Förderrichtlinien werden derzeit gemeinsam mit Vizekanzleramt, dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium erarbeitet. Um aktiv informiert zu werden, kann man sich hier für einen Newsletter anmelden: www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html 

Steuerlichen Erleichterungen

  • Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzbar
  • Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen für Nachforderungen aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid
  • Zahlungserleichterungen bei Abgaben durch Stundung oder Ratenzahlung
    Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld
    www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

Erleichterungen bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

  • Stundung  bzw. Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.
Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.
Die SVS-Kundenberater stehen telefonisch unter 050 808 808 zur Verfügung.

Mietzinsminderung / Entfall der Mietzinszahlungsverpflichtung

Basierend auf den geltenden Regelungen ist davon auszugehen, dass im Falle der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich eine Mietzinsminderung bzw. mitunter auch der gänzliche Mietzinsentfall für die Dauer der Beschränkung wegen behördlich verhängten Betretungsverbots durchsetzbar ist. Zumindest im Bereich der Tischler könnte eine Mietzinsminderung für angemietete Verkaufsgeschäftsräume, wo normalerweise der Kundenverkehr stattfindet, durchsetzbar sein.

Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Regelungen teilweise nicht zwingend sind und vertraglich geändert werden können. Es ist daher zu prüfen, wieweit der jeweilige Bestandvertrag vom gesetzlichen Modell abweicht. Im Vorfeld sollte jedenfalls versucht werden, das Einvernehmen mit dem Vermieter herzustellen. www.wko.at/service/muster-mitzins-minderung-entfall-corona.docx

Einen tagesaktuellen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen gibt es auch hier.