EABG: Verfahren schneller, Ziele unklar

Der Entwurf für das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG) wurde heute als Begutachtungsentwurf veröffentlicht. Es gibt Kritik, insbesondere seitens der PV‑Branche.

Wie heute bekannt wurde, wurde der Entwurf des EABG in die Begutachtung geschickt. Kerninhalte sind die Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für Energiewendevorhaben, die Einführung eines zentralen One‑Stop‑Shops für Verfahren unterhalb der UVP‑Schwelle sowie die Verpflichtung der Länder, Beschleunigungsgebiete für Windkraft und Photovoltaik auszuweisen.

Kritik an fehlender Zielverbindlichkeit

Diese Maßnahmen werden als wichtige Schritte zur Effizienzsteigerung im Ausbaurecht bewertet – etwa durch das Kontext‑Institut, das diese Elemente positiv heraushebt, die Ausbauziele des Entwurfs jedoch für unzureichend hält.
Der PV‑Austria‑Verband äußerte sich deutlich kritischer. Zwar begrüßte er die Vereinheitlichung der Verfahren, warnte aber, dass der Entwurf in seiner aktuellen Form eher als Showstopper für die Energiewende wirke. Bemängelt wird insbesondere das Fehlen ambitionierter Mindestausbauziele in den Bundesländern, die unzureichende Berücksichtigung von Batteriespeichern sowie das Fehlen einer Klimaneutralitäts‑Festlegung bis 2040.

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EU-Vorgaben im Hintergrund

Im Juli hatte Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer den fertigen Entwurf an Koalitionspartner weitergeleitet, um das Gesetz noch vor dem Sommer in verfassungsrechtliche Abstimmung zu bringen. Die Einbindung soll Tempo, Planbarkeit sowie geringere Kosten im Ausbauprozess fördern.
Expert*innen sehen die Umsetzung als Schritt zur Erfüllung der RED‑III‑EU‑Vorgaben, etwa hinsichtlich Verfahrenszeitverkürzung und Raumplanung. Gleichzeitig wird der langjährige Verzug bei der gesetzgeberischen Umsetzung kritisiert.

Das sieht der EABG-Entwurf vor

Thema Erläuterung
One‑Stop‑Shop Bündelung von Genehmigungsverfahren für nicht-UVP-pflichtige Projekte
Überragendes öffentliches Interesse Rechtliche Priorisierung von Energiewendevorhaben
Beschleunigungsgebiete Länder sollen ausgewiesene Zonen für EE-Projekte schaffen
Ausbauziele Fehlend; Entwurf gilt als unzureichend im Vergleich zu bestehenden Plänen
Batteriespeicher Keine verbindliche Ausbauplanung trotz hohem Bedarf
Klimaneutralität 2040 Nicht im Entwurf erwähnt, obwohl im Regierungsprogramm verankert