Raus aus der Krise: Bausozialpartner erarbeiten Konjunkturpakete

Sozialpartner
20.05.2020

Um die heimische Bauwirtschaft als Konjunkturmotor zu erhalten, wurden auf Bausozialpartner-Ebene  fünf kurz-, mittel- und langfristige Konjunkturpakete erarbeitet. Im Zentrum stehen dabei befristete Änderungen des BVerG, Förderungen durch Bund und Länder und Investitionspakete für Private.
Irene Wedl-Kogler (Bauhilfsgewerbe), Hans-Werner Frömmel (Baugewerbe), Josef Muchitsch (Gewerkschaft Bau-Holz) und Hans-Peter Haselsteiner (Bauindustrie) präsentierten das Maßnahmenpaket.
Irene Wedl-Kogler (Bauhilfsgewerbe), Hans-Werner Frömmel (Baugewerbe), Josef Muchitsch (Gewerkschaft Bau-Holz) und Hans-Peter Haselsteiner (Bauindustrie) präsentierten das Maßnahmenpaket.

Es ist notwendig, bei Investitionen, Förderanreizen und Zuschüssen die notwendigen Vorlaufzeiten bei Bauprojekten je nach Größe zu berücksichtigen. Auf Sozialpartnerebene wurden daher fünf kurz-, mittel- und langfristige Pakete zur Ankurbelung der Konjunktur über die Bauwirtschaft erarbeitet, um Arbeitslosigkeit in Österreich zu verhindern. Irene Wedl-Kogler (Bauhilfsgewerbe), Hans-Werner Frömmel (Baugewerbe), Josef Muchitsch (Gewerkschaft Bau-Holz) und Hans-Peter Haselsteiner (Bauindustrie) präsentierten das Maßnahmenpaket.

1) Vergabepraktiken für Öffentliche

Schwellenwerteverordnung im Bundesvergabegesetz erhöhen: Bei öffentlichen Vergaben gilt es befristet die Schwellenwerteverordnung im Bundesvergabegesetz zu erhöhen. Gemeinden, Städte und Länder sollten bei Vergaben bis zu max. 300.000 Euro schnell und direkt Aufträge an regionale Betriebe vergeben können (derzeitige Regelung bis zu 100.000 Euro). Bei beschränkten Ausschreibungen (nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung) soll dieser Schwellenwert auf bis zu 3 Mio. Euro erhöht werden (derzeitige Regelung bis zu 1 Mio. Euro). So ist es möglich, Aufträge schnell bauwirksam zu machen.

2) Investitionspaket für Private

Sanierungsscheck: Beim ersten Sanierungsscheck 2009 mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro wurden 870 Mio. Euro bauwirksam. Das ergab einen Hebel von 1:9 bei den Bauinvestitionen. Die Bausozialpartner fordern die mittelfristige Erhöhung des Fördervolumens auf 300 Mio. Euro sowie die einfachere Abwicklungsbedingungen.  

Handwerkerbonus: erbrachte Arbeitsleistungen durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit 25 Prozent der förderbaren Kosten
bis max. 5.000 Euro fördern.

Steuerliche Anreize für Investitionen zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden: Einführung einer vorzeitigen Abschreibung oder eines Investitionsfreibetrags in der Höhe von 30 Prozent für die Anschaffung/Herstellung energieeffizienter Neubauten und thermische Gebäudesanierungen

Geringe Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen bei Handwerkerstunden: anstatt 20 Prozent nur 10 Prozent Mehrwertsteuer.

3) Förderpakete durch 9 Länder, für 199 Städte und 1.902 Gemeinden

  • Investitionen in kommunale Infrastruktur
  • Best-Practice-Beispiele aus den Bundesländern auf Bundesebene umsetzen 

4) Infrastrukturpakete der öffentlichen Hand 

Kurzfristige Maßnahmen im Bereich der Sanierung:

  • Maßnahmenpaket zur Anhebung der Sanierungsrate auf 3 Prozent durch Ausbau der Förderungen für thermische Sanierung,
  • 100 Prozent Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel für klimafitten Neubau und klimaschonende Sanierung 
  • neues Sanierungsprogramm für Gebäude in öffentlichem Besitz und Förderscheck für seniorengerechtes Sanieren von Bestandswohnungen

Kurzfristige Maßnahmen für umweltschonende Infrastruktur im Verkehr:

  • Ausbau der Schiene und der Radinfrastruktur
  • Sanierung des niederrangigen Straßennetzes

5) Winterarbeitslosigkeit durch Gesetzesänderungen reduzieren

Die Bausozialpartner haben bereits ein Gesamtpaket für eine verbesserte Jahresbeschäftigung, Umschichtung von öffentlichen Geldern aus anderen Kostenstellen in die Schlechtwetter-Regelung ohne Mehrkosten für den Bund, niedrigere Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber in den Monaten Dezember bis März durch niedrige Zuschläge in die BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse) und mehr Urlaubsanspruch und -verbrauch im Winter, erarbeitet. Dieses Modell bzw. Gesamtpaket soll über den Bau-Kollektivvertrag und eine BUAG-Novelle (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) umgesetzt werden.
ine Gesetzesvorlage dazu ist bereits fertiggestellt und könnte im Zuge von weiteren Covid-19-Maßnahmen im Parlament beschlossen werden.
Denkbar für die Bauwirtschaft ist auch die Schaffung eines „BUAKCorona-Härtefonds“ mit dem Ziel, Härtefälle bei Bauarbeitern aufzufangen oder die Dauer der Winterarbeitslosigkeit zu verringern. 

Das vollständige Ideenpapier von BauAktiv finden Sie hier.

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