KV-Verhandlungen

Starke Lohnerhöhung für Beschäftigte in der Holzindustrie

Kollektivvertrag
28.02.2023

 
Die Kollektivvertragspartner der Holzindustrie konnten sich am 27. Februar 2023 auf einen Kollektivvertragsabschluss einigen. Ab 1. Mai 2023 treten die Beschlüsse für 28.000 Beschäftigte aus 1.300 Betrieben in Kraft.

Nach intensiven Verhandlungen ist es den Sozialpartnern gelungen, ein  Gesamtpaket zu schnüren, das die Einkommen der Arbeitnehmer*innen stärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wahrt sowie Planungssicherheit schafft. 

Der Kollektivvertrag enthält für 28.000 Beschäftigte aus 1.300 Betrieben die folgenden wesentlichen Eckpunkte:

  •  Ab 1. Mai 2023 Erhöhung der Ist-Löhne sowie Ist-Gehälter um 9,7 Prozent
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter um 9,80 Prozent
  •  Erhöhung der Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres deutlich über dem KV-Prozentsatz
  •  2.300 Euro Mindestlohn für Arbeiter bis 1. Mai 2024
  • 2.000 Euro Mindestgehalt bei Angestellten in den unteren Verwendungsgruppen bis 1. Mai 2024
  • Ab 1. Mai 2024 Erhöhung um 0,5 Prozent für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und Mindestgehälter sowie für Ist-Löhne und Ist-Gehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr
  • Gesamtlaufzeit zwei Jahre bis zum 30. Mai 2025 
  • Zusätzlicher Urlaubsanspruch von drei Tagen für begünstigte Behinderte

(kk)

Branchen
Tischlerei