Die wichtigsten Änderungen in der "Dachdeckernorm"

Dachdecker
05.07.2018

 
Die ÖNorm B 3419 „Planung und Ausführung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen“ wurde überarbeitet und am 1. April 2018 neu aufgelegt. Normenexperte Ing. Werner Linhart informiert über die wichtigsten Änderungen.

Im Rahmen der regelmäßigen Überarbeitung von Normen wurde auch die ÖNorm B 3419 neu aufgelegt und nun veröffentlicht. Grund für die Überarbeitung waren vor allem die Änderungen der ÖNormen B 3417 (Sicherheitsausstattung) und B 4119 (Unterdach), die vor kurzem neu herausgegeben wurde (siehe Artikel inDach Wand 2/2018, Seite 18).

Die wichtigsten Änderungen sind:
Dacheindeckungen sind grundsätzlich begehbar zu planen. Als begehbar gelten z. B. Eindeckungen mit Unterdach oder Eindeckungen auf Lattung mit einem Abstand von maximal 40 Zentimeter. Ausnahmen gelten für Vordächer, Carports etc. und für Wellplatteneindeckungen über Gebäuden mit untergeordneter Nutzung. Wellplattendächer mit PV-Anlagen oder mit höherer Wartungserfordernis müssen hingegen begehbar sein.
In jedem Fall sind Lichtplatten und ähnliche Dachelemente gegen Durchbruch zu sichern.
In Verbindung mit der Verbesserung der Durchbruchsicherheit wurde auch die Mindestlatten-Dimension für Dächer ohne Unterdach auf 38/48 Millimeter erhöht.
Die Tabellen für die einfache Windlastberechnung wurden herausgenommen, da inzwischen die Berechnungstools der Hersteller gut in der Praxis angenommen wurden. Für statische Nachweise sind die Grundsätze der Windlastberechnung von Dacheindeckungen und wichtige Abminderungsfaktoren weiterhin Inhalt der Norm.
Wichtig sind auch die neuen ergänzenden Bestimmungen für Fassaden mit Holzunterkonstruktionen. Aufgrund vieler Schäden wurden dazu nun größere Lüftungsquerschnitte vorgegeben. So hat die Mindestdicke der Konterlatten drei Zentimeter und der freie Querschnitt im Belüftungsraum mindestens 200 cm²/m zu betragen. Dazu wird explizit gefordert, dass die Holzanteile bei der Bemessung des Lüftungsraumes berücksichtigt werden müssen. Traglatten mit einer Breite von mehr als 12 Zentimeter sind zu teilen. Der freie Zu- und Abluftquerschnitt muss mindestens 150 cm²/m betragen – also dreimal soviel wie bei Alu-Konstruktionen, bei denen wie bisher 50 cm²/m reichen.

Autor: Ing. Werner Linhart

Branchen
Dach + Wand