Leitungsbau

ÖNorm B 1121 und B 2533 neu aufgelegt

ÖNorm
19.04.2021

Von: Redaktion Bauzeitung
Zwei neue Standards regeln ab 15. April das unterirdische Miteinander zwischen Bäumen, Strom-, Gas- und Wasserleitungen neu. Wie die ÖNorm B 1121 und B 2533 den Spagat zwischen Städtewachstum und Umweltschutz im Bausektor schlagen …

Auf unseren Straßen herrscht Platzmangel. Nicht nur die Verkehrsdichte und die Verbauung sorgen für Raumknappheit - auch unter der Straßendecke ist die Konkurrenz groß: Unterirdische Einbauten – z.B. Gas- Strom- oder Wasserleitung aber auch Telekommunikationskabel oder Kanalrohre kreuzen sich mit dem für gesunde Pflanzen wichtigen Wurzelraum. Für Einbautenträger – wie Strom- oder Gas- oder Wasserwerke - sind Gehölze und deren Wurzeln oft ein unliebsames Hindernis, wenn z.B. neue Leitungen verlegt oder Abschnitte einer Druckwasserleitung saniert werden müssen. Baumexperten fürchten um die Gesundheit der Straßenbäume, die bei Beschädigungen von Ästen, Stamm oder Wurzeln im Zuge von Bauarbeiten anfangs oft noch vital wirken, aber nach wenigen Monaten, manchmal erst nach Jahren, durch Folgeschäden absterben.

Bessere Abstimmung – mehr Schutzradien

In der Praxis bedarf es deshalb enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten, damit Baumaßnahmen gut abgewickelt werden können, ohne die Gesundheit der Straßenbäume zu beeinträchtigen. Bei Austrian Standards wurde nun zwei Standards dazu neu auf den Weg gebracht:

ÖNorm B 2533 ist für die räumliche und zeitliche Koordinierung von unterirdischen Einbauten (wie z.B. Kanal, Wasser- oder Stromleitungen) untereinander sowie mit Verkehrseinrichtungen (z. B. Straßenbahn), sonstigen Baukörpern (z. B. Fundamente, Schächte) sowie mit Baumpflanzungen im Bereich von Straßen und in öffentlichen Grünanlagen anzuwenden.
Hier geht's zur ÖNorm B 2533

ÖNorm B 1121 ist zum Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen anzuwenden. Ziel dieser ÖNorm ist die Erhaltung eines gesunden, vitalen, verkehrssicheren, langlebigen und funktionserfüllenden Baumbestandes. Damit werden die Wohlfahrtswirkungen für den Menschen und die Erhaltung des ökonomischen und ökologischen Werts von Gehölzen hinsichtlich Klimaschutz und Biodiversität sichergestellt. 
Hier geht's zur ÖNorm B 1121

Was ist neu?

  • Der Schutzbereich für Gehölz wurde präzisiert. Es gibt jetzt einen Inneren/Äußeren Schutzbereich (für beide gelten neue Radien). Wenn Gehölze schützenswert sind, wird bei einem Bausektor mehr Abstand gelassen
  • Wenn es bei einem Bauvorhaben bereits ein Gehölz gibt, wird dieses geschützt
  •  Wenn es noch kein Gehölz gibt, wird so geplant, dass Gehölze und Einbauten genug Platz finden
  • Durch die Anwendung der Standards ändert sich die parallele Kommunikation im Baubereich: Wenn Bauvorhaben oder Baumpflanzungen anstehen, bedarf es mehr Koordination - eine Seite informiert die andere vorab.

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