Überarbeitete Hauskanalnorm ÖNORM B 2501

ÖNorm
15.06.2015

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Die im Oktober 2014 bereits im Entwurf enthaltenen Änderungen der ÖNORM B 2501 sind seit April 2015 gültig. Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Fassung ist das Thema Rückstauschutz.

Der Anwender findet klare Orientierung, was bei einem normgerechten Neubau zu beachten ist. Auch das sensible Thema Rückstauschutz nach Abscheidern ist nun geregelt. Häufig entspricht die Entwässerungstechnik älterer Gebäude nicht diesen Regeln. Für diese Sonderfälle finden Planer in der ÖNORM B 2501 auch alternative Möglichkeiten für den sicheren Schutz gegen Rückstau.
„Als Hersteller von Entwässerungslösungen für Gebäude und Grundstücke mit über 50 Jahren Erfahrung unterstützen wir Installateure und Planer bei einer fachgerechten Umsetzung der neuen ÖNORM“, erklärt Dipl.-Ing. Roland Priller bei der Kessel AG. Bei Fragen können Sie sich an info@kessel.de wenden, oder den Leitfaden zur Norm bestellen.

Neben den bereits genormten Produktkategorien Rückstauverschluss und Hebeanlage beschreibt die B 2501 mit dem Begriff Rückstauhebeanlage erstmals eine neuartige Anlagentechnik. Diese besteht aus einem Rückstauverschluss mit vorgeschaltetem Überlauf zur Abwasserhebeanlage mit Sammelraum. Dabei erfolgt die Entwässerung

– ohne Rückstau über den Rückstauverschluss nur mittels Schwerkraft und ohne Fremdenergie
– bei Rückstau über die Abwasserhebeanlage mit Fremdenergie

Somit bietet diese Anlagentechnik zusätzliche Betriebssicherheit bei gleichzeitig reduzierten Betriebskosten. Genau hierfür hat die Kessel AG die Standardlösung Ecolift entwickelt, welche im häuslichen und gewerblichen Abwasser universell einsetzbar ist. Eine weitere Neuerung der ÖNORM: bei fäkalienhaltigem Abwasser dürfen nur noch Rückstauverschlüsse des Typs 3, das heißt mit einer motorisch betriebenen Verschlussklappe, zum Einsatz kommen.

Leitungstrennung ist vorrangig

Für den Neubau verlangt die überarbeitete ÖNORM die Trennung der Abwasserströme. Dabei ist zu trennen zwischen:

  • über der Rückstauebene und unter der Rückstauebene
  • Schmutzwasser und Regenwasser

Können diese Anforderungen aus baulichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand umgesetzt werden, dürfen weder Rückstauverschlüsse noch Hebeanlagen eingesetzt werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen sieht die Norm Rückstauhebeanlagen als einzige erlaubte Lösung vor, wobei noch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind. Für diesen Fall liefert die Kessel AG auch individuelle Rückstauhebeanlagen, welche unter Beachtung der neuen ÖNORM auch bei komplizierten Fällen einsetzbar ist.

Infos: www.kessel.at

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Haustechnik